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Politik: Richter werden milder beim Unterhalt

Berlin/Karlsruhe - Ehegatten, die nach einer Scheidung Unterhalt vom Partner für die Kinderbetreuung fordern, könnten es künftig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder leichter haben. „An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.

Berlin/Karlsruhe - Ehegatten, die nach einer Scheidung Unterhalt vom Partner für die Kinderbetreuung fordern, könnten es künftig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder leichter haben. „An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil. Die Richter gaben damit einer alleinerziehenden Mutter dreier älterer Kinder recht. Sie komme mit einem 30-Stunden-Job ihren Erwerbspflichten nach. Ihr müsse Zeit bleiben, um bei Hausaufgaben zu helfen oder die Kinder zum Sport zu fahren. Deshalb könne der Ex-Partner nicht verlangen, dass sie Vollzeit arbeite. Entscheidend, so die Richter, seien „die besonderen Bedürfnisse des Kindes“.

Seit der Unterhaltssrechtsreform von 2008 gilt, dass Alleinerziehenden grundsätzlich ein Vollzeitjob zumutbar ist, wenn das Kind älter als drei Jahre ist. Eine Verlängerung erfolgt aus Billigkeitsgründen und muss individuell geprüft werden. Unter der langjährigen Vorsitzenden des BGH-Familiensenats Meo-Micaela Hahne war dies streng gehandhabt worden. Sie verteidigte ihre Linie damit, Berufstätigkeit gehöre heute auch für Frauen zur Normalität, die Ehe als Versorgungsmodell habe ausgedient. Der BGH war für diese Rechtsprechung viel kritisiert worden, da sie zulasten der betreuten Kinder gehen könne. Hahne ist mittlerweile im Ruhestand. Unter dem designierten Vorsitzenden Hans-Joachim Dose kündigt sich nun ein moderaterer Kurs an. Jost Müller-Neuhof

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