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Politik: Richterbund: Verbot der Folter gilt uneingeschränkt

Vorsitzender Mackenroth bedauert Aussagen zu möglichem Notstand

Berlin (neu/dpa). Der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, hat seine Aussagen zu einer möglichen Zulässigkeit von Polizeifolter in Notstandssituationen zurückgenommen. In einer am Montag verbreiteten Erklärung hieß es, jede Art von Gewalt – auch ihre Androhung – zur Erzwingung einer Aussage sei verboten. Dieses Verbot gelte absolut. Jede Relativierung oder Einschränkung müsse ausgeschlossen bleiben. „Gerade wir Richter und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte. Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert, zerstört den Rechtsstaat. Ich bedauere es sehr, dass durch Äußerungen von mir ein anderer Eindruck entstanden ist“, wird Mackenroth zitiert. Nach Bekanntwerden der FolterVorwürfe gegen die Frankfurter Polizei im Fall Jakob von Metzler hatte Mackenroth gegenüber dem Tagesspiegel erklärt, es seien „Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten“.

Polizeifolter kann nach Einschätzung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, einen Strafprozess kippen. „Wenn das Folterverbot verletzt wird, muss man natürlich auch an das schärfste Mittel denken, nämlich das Verfahrenshindernis, das wir in unserem Strafprozessrecht haben“, sagte er am Montag.

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