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Politik: Richtigstellung

Berlin In unserem Text über die Änderungen beim Kündigungsschutzgesetz am Mittwoch ist uns ein Fehler unterlaufen. Klagen gegen eine Kündigung müssen nicht innerhalb von drei Monaten, sondern innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Berlin In unserem Text über die Änderungen beim Kündigungsschutzgesetz am Mittwoch ist uns ein Fehler unterlaufen. Klagen gegen eine Kündigung müssen nicht innerhalb von drei Monaten, sondern innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Tsp

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