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Politik: Riester-Sparer riskieren ihre Zulage

Berlin - In der Bundesversicherungsanstalt wundern sie sich doch ein wenig: Von den rund fünf Millionen Inhabern eines Riester-Altersvorsorgevertrags hat bislang noch nicht einmal jeder Zweite seine Zulage beantragt. Gerade 2,1 Millionen ausgefüllte Formulare seien bisher eingegangen, sagt BfA-Sprecher Stefan Braatz.

Berlin - In der Bundesversicherungsanstalt wundern sie sich doch ein wenig: Von den rund fünf Millionen Inhabern eines Riester-Altersvorsorgevertrags hat bislang noch nicht einmal jeder Zweite seine Zulage beantragt. Gerade 2,1 Millionen ausgefüllte Formulare seien bisher eingegangen, sagt BfA-Sprecher Stefan Braatz. Für die Säumigen wird jedoch die Zeit allmählich knapp. Anträge für 2002, die den jeweiligen Kreditinstituten nicht bis 31. Dezember vorliegen, werden danach nicht mehr angenommen. „Die Sparer verschenken bares Geld“, warnt Braatz. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern beispielsweise geht es um 168 Euro.

Als Grund für die Verzögerung sieht der Sprecher vor allem Nachlässigkeit. „Die Leute haben zwei Jahre Zeit und machen es dann wirklich erst auf den letzten Drücker.“ Manche seien auch der Meinung, die Förderung bereits mit der Steuererklärung beantragt zu haben. Hier sieht die BfA die Gefahr eines Missverständnisses: Sonderausgabenabzug und Zulage müssten separat beantragt werden, betonen die Versicherer.

Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars lässt der BfA-Sprecher als Argument nicht gelten. Im Prinzip müsse man ja nur sein Jahreseinkommen eintragen, sagt Braatz. Mit den komplizierten Hartz-IV-Anträgen seien die Formulare nicht zu vergleichen. Außerdem gibt es Ausfüllhilfen im Internet (www. bfa.de) und übers Servicetelefon der zentralen Zulagenstelle unter 0800/3331919 oder 030/86578998. Das Formular bekommen die Sparer von ihrer Bank zugeschickt. Wer es verlegt oder weggeworfen hat, kann ein neues beantragen. Grundsätzlich kann man die Zulage pro „Riester- Jahr“ bis Ende des jeweils übernächsten Jahres beantragen. Wem das zu viel ist, der kann diese Arbeit neuerdings auch delegieren und den Vertragsanbieter bevollmächtigen. Mitteilen muss er ihm dann nur noch eventuelle Änderungen bei Familienstand, Kinderzahl oder Anspruchsberechtigung.

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