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Politik: Ringen im Detail

Neuerung bei ALG I wird später beschlossen – das gilt auch für die Zwangsverrentung

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Berlin - Streit statt besinnlicher Stimmung – die Koalition ringt vor dem Jahreswechsel um Gesetzesvorhaben in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik.

Arbeitslosengeld I: Nachdem die Unions- Bundestagsfraktion ein Eilverfahren zur verlängerten Zahlung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) für Ältere abgelehnt hat, kann die Neuregelung vorerst nicht zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Diesen Termin hatte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in seinem Entwurf vorgesehen, den das Kabinett an diesem Dienstag als Formulierungshilfe für die Fraktionen beschlossen hat. Danach sollen ab Anfang nächsten Jahres Arbeitslose über 50 Jahren bis zu zwei Jahre lang ALG I erhalten, bevor sie bei Hartz IV landen. Die SPD-Fraktion hatte ebenso wie der Arbeitsminister ein Eilverfahren angestrebt: der Bundestag sollte die Änderungen beim ALG I in dieser Woche beschließen, so dass auch der Bundesrat noch in diesem Jahr hätte zustimmen können. Vorgesehen ist, dass Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren künftig 15 Monate ALG I erhalten sollen, ab 55 Jahren soll sich die Zahldauer auf 18 Monate verlängern. Wer 58 Jahre oder älter ist, soll die Leistung 24 Monate lang erhalten.

Doch ab wann Ältere von der verlängerten Zahldauer profitieren sollen, ist umstritten. Während CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer ebenso wie die SPD davon ausgeht, dass die Änderungen rückwirkend zum 1. Januar gelten, sagt Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU), der Zeitpunkt des Inkrafttretens sei noch offen. Eine rückwirkende Regelung wäre mit bürokratischem Aufwand verbunden. Die 30 000 bis 40 000 Betroffenen, deren Anspruch auf ALG I nach derzeitiger Rechtslage ausläuft, müssten zunächst beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Im Nachhinein würden sie dann von der Arbeitsagentur ALG I erhalten. „Für die Betroffenen wird es keinen Nachteil geben, aber es wird sehr kompliziert“, sagt die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Andrea Nahles.

Zwangsverrentung: Mit dem neuen Zeitplan für das ALG I wurden auch die Maßnahmen gegen die ab 2008 drohende Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen vorerst verschoben. Danach sollen ältere Arbeitslosengeld-II-Empfänger frühestens mit 63 Jahren in eine Rente mit Abschlägen geschickt werden können – und nicht schon mit 60 oder 61 Jahren eine Rente mit Einbußen in Höhe von bis zu 18 Prozent hinnehmen müssen. Ein rückwirkendes Inkrafttreten wäre hier wohl kein Problem, da die Arbeitsagenturen die Anweisung erhalten würden, keinen in Zwangsrente zu schicken.

Erbschaftsteuer: Umstritten ist auch der Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer, den das Kabinett am Dienstag auf den Weg gebracht hat. CSU-Landesgruppenchef Ramsauer sagte, der Entwurf sei nicht mehr als ein „Rohling, den ich nicht besonders ernst nehme“. Die beiden CSU-Minister Glos und Seehofer hätten Protokollerklärungen abgegeben, wonach ihre Zustimmung an drei Änderungen im Gesetzentwurf gekoppelt sei. Unter anderem wendet sich die CSU gegen die geplanten Fristen zur Unternehmensnachfolge: Danach sollen Erben dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze über zehn Jahre langfristig sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß hält dagegen „allenfalls Änderungen in technischen Einzelheiten der Reform“ für denkbar. Es bestehe weder ein rechtlicher noch ein finanzieller Spielraum für zusätzliche Entlastungen.

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