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Politik: Risikostrukturausgleich: Reform soll Kassenbeiträge stabil halten

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will noch in diesem Jahr eine Reform durch den Bundestag bringen, mit dem der Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt wird. Die rotgrüne Bundesregierung will damit verhindern, dass die Unterschiede bei den Beiträgen zwischen den verschiedenen Kassen zu groß werden.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will noch in diesem Jahr eine Reform durch den Bundestag bringen, mit dem der Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt wird. Die rotgrüne Bundesregierung will damit verhindern, dass die Unterschiede bei den Beiträgen zwischen den verschiedenen Kassen zu groß werden. Profitieren würden von der Neuregelung vor allem Ersatzkassen und AOK. Die wegen ihrer niedrigen Beiträge bislang für versicherte günstigen Betriebskrankenkassen müssten sich auf höhere Belastungen und Beiträge einstellen.

"Wir wollen die Reform des Risikostrukturausgleichs, weil wir das Solidarprinzip innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stärken wollen", sagte Schmidt in Berlin. Dieser Risikostrukturausgleich (RSA), mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 neu eingeführt, soll nach den Vorstellungen der Ministerin in einem Stufenplan bis 2007 grundlegend verändert werden. 22,7 Milliarden Mark wurden 1999 durch den RSA zwischen den Kassen umverteilt. Das sind 8,9 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von 256 Milliarden Mark. Wie weit der geplante neue RSA diese Größenordnung verschiebt, lässt sich nach Angaben von Experten heute noch nicht seriös schätzen.

Die Reform stützt sich maßgeblich auf ein Gutachten des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges). Es war Ende 1999 noch von Schmidts Vorgängerin Andrea Fischer (Grüne) in Auftrag gegeben worden. Grund für die Anfrage: Der Wettbewerb zwischen den Kassen führt dazu, dass die kleineren Betriebskassen mit niedrigen Beiträgen vor allem um gesunde Gutverdiener werben. Vor allem Kranke, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen wechseln dagegen kaum die Kasse. Die Folge: Ersatzkassen und AOK behielten mit den Kranken hohe Ausgaben bei sinkenden Einnahmen und mussten die Beiträge erhöhen. Die anderen Kassen mit immer mehr jungen gesunden Versicherten gewannen dagegen Spielräume für weitere Beitragssenkungen. "Wettbewerb darf nicht lediglich dazu führen, eine Konkurrenz um gesunde Versicherte zu betreiben", sagte Schmidt. Alle Anstrengungen der Krankenversicherung sollten darauf ausgerichtet werden, "dass Kranke besser und effizienter behandelt werden". Karl Lauterbach, Professor für Gesundheitsökonomie in Köln und Mitverfasser eines Gutachtens zum RSA für AOK und Angestellten-Krankenkassen, wies darauf hin, dass Kassen, die sich vorbildlich um chronisch Kranke kümmern heute Nachteile hätten: Kosten für eine gute Betreuung werden im RSA bislang nicht ausgeglichen.

Das soll künftig anders werden. Die Gutachter der Iges-Studie und Lauterbach plädierten deshalb für eine "direkte Morbiditätsorientierung" im RSA. Was bedeutet das? Bislang wird im RSA wesentlich nur nach Alter und Geschlecht unterschieden. Ab 2007 sollen dagegen chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker, Asthmatiker, Herzkranke gesondert erfasst werden und den Kassen die Mehrkosten erstattet werden. Nur so könne es zu einem Wettbewerb der Kassen um die beste Versorgung kommen, so Schmidt. Während in beiden Gutachten, die Schmidt für ihre Entscheidung heranziehen will, der "Morbiditäts-RSA" ab 2007 unumstritten ist, gibt es unter den Wissenschaftlern teilweise noch unterschiedliche Einschätzungen darüber, was bis dahin geschehen soll. Iges-Gutachter Klaus Jacobs schlägt von 2002 an einen Risikopool vor, der die überdurchschnittlichen Ausgaben für chronisch Kranke auffängt. Das soll für "teure Fälle ab 20 000 Mark" gelten, ergänzte der am Iges-Gutachten beteiligte Jürgen Wasem. Lauterbach möchte statt dessen die gesunden Kassenwechsler als Messgröße nehmen und die Kassen bei einem Wechsel mit dem finanziellen Gegenwert des guten Morbiditätsriskos belasten.

Schmidt hat sich noch nicht entschieden, welchen Weg sie gehen will. Sterbegeld und Mutterschaftsgeld sollen ab 2003 ebenfalls finanziell ausgeglichen werden, kündigte sie an. 2003 will die Ministerin nach Gesprächen mit den Kassen auch entscheiden, wie der neue RSA genau aussehen soll. 2004 und 2005 werden dann die notwendigen Daten erhoben. Das ist so aufwendig, weil es mit der Transparenz der Gesundheitsdaten in Deutschland bislang nicht weit her ist. Ab 2006 soll der RSA dann je zur Hälfte nach alten und nach neuem Recht errechnet werden, bis dann von 2007 an nur noch der neue, morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich gilt.

Carsten Germis

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