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Politik: Risikostrukturausgleich: Wechsel von Krankenkassen künftig jederzeit möglich

Der Wechsel der Versicherten zu einer anderen Krankenkasse soll in der Zukunft das ganze Jahr über möglich sein. Die Bundesregierung habe sich dazu entschlossen, den bisher vorgesehenen Wechseltermin zum 30.

Der Wechsel der Versicherten zu einer anderen Krankenkasse soll in der Zukunft das ganze Jahr über möglich sein. Die Bundesregierung habe sich dazu entschlossen, den bisher vorgesehenen Wechseltermin zum 30. September aufzugeben, hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Gesundheitswesens in Berlin unter Berufung auf den Entwurf zur Neuregelung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den Kassen. Stattdessen soll der Wechsel mit sechswöchiger Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich sein. Statt wie derzeit ein Jahr müssten die Versicherten künftig mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben. Die Eckpunkte der RSA-Reform wollte das Gesundheitsministerium in Berlin recht bald vorstellen.

Weiter vorgesehen ist den Angaben zufolge auch, beim Finanzausgleich von dem Jahr 2007 an auch die Krankheitsbilder der Versicherten zu berücksichtigen. Dies entspricht der Linie, auf die sich SPD und Grüne vor einigen Wochen geeinigt hatten. Bislang werden bei dem Finanzausgleich nur Alter, Geschlecht und Erwerbsfähigkeit der Versicherten berücksichtigt.

Mit dem neuen System soll die durch die Versicherten-Struktur unterschiedliche Kostenbelastung der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden. Kassen mit einer größeren Zahl von alten und häufig kranken Versicherten haben höhere Ausgaben als solche mit vorwiegende jungen und gesunden Versicherten. Die Reform soll nach dem Willen der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Krankenkassen unter anderem dazu anregen, sich vermehrt um chronisch Kranke zu kümmern. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass es durch die Reform vor allem bei den Betriebskrankenkassen (BKK) zu Beitragssatzsteigerungen kommen wird. Die großen Kassen werfen den BKK vor, durch gezielte Anwerbung junger, gesunder Versicherter ihre Kosten niedrig zu halten.

Im Jahr 2003 solle außerdem ein Risikopool eingeführt werden, mit dem die Krankenkassen besonders hohe Behandlungskosten eines Patienten zum Teil gemeinsam tragen, hieß es in den Kreisen des Gesundheitswesens weiter. Die Obergrenze solle dabei pro Patient und Krankenkasse etwa bei 40 000 Mark liegen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten dann zu 60 Prozent aus dem von allen Kassen gespeisten Pool erstattet werden. Beteiligten sich chronisch Kranke an bestimmten Versorgungsprogrammen, solle von 2002 an ein Teil der Kosten ebenfalls aus einem gemeinsamen Pool aller Kassen gezahlt werden, verlautete am Mittwoch aus den Kreisen des Gesundheitswesens in der Bundeshauptstadt.

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