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Durch ihre Begegnung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Diskussionsrunde mit Schülern wurde Reem bekannt. Jetzt hat ihre Familie ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht bekommen.

© dpa

Rostock: Die Familie von Reem darf vorerst bleiben

Das palästinensische Flüchtlingsmädchen Reem und ihre Familie haben ein befristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Reem war durch seine Begegnung mit Angela Merkel bekannt geworden.

Die 14-jährige Palästinenserin Reem und ihr Vater haben ein befristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Das teilte am Freitag die Stadt Rostock mit, wo die Familie lebt. "Ich freue mich, dass wir innerhalb der gesetzlichen Vorgaben weitere Weichen für eine gute Perspektive stellen konnten", erklärte dazu der Rostocker Finanz- und Verwaltungssenator Chris Müller. Reem sei "ein Beispiel für gelingende Integration in unserer Hansestadt." Das Mädchen war durch seine Begegnung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannt geworden. Bei einem Gespräch Merkels mit Jugendlichen in Rostock Mitte Juli war die 14-Jährige in Tränen ausgebrochen. Merkel hatte zuvor deutlich gemacht, dass nicht alle Flüchtlinge nach Deutschland kommen könnten und dass manche auch wieder zurückgehen müssten.

Merkel streichelt

Die Kanzlerin hatte das Mädchen, als sie dessen Reaktion bemerkte, gestreichelt und zu trösten versucht. Das Verhalten Merkels löste eine kontroverse Diskussion vor allem im Internet aus. Die Familie hatte bislang lediglich den unsicheren Status der Duldung; ihr drohte damit eine Abschiebung. Nun wurde Reem und ihrem Vater zunächst bis März 2016 der rechtliche Status "humanitärer Aufenthalt" zuerkannt. Weitere Familienmitglieder bleiben "geduldet", die Stadt Rostock sicherte aber zu: "Damit die Familie zusammenbleiben kann, wird keine Abschiebung stattfinden." (AFP)

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