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Politik: Rot-Grün erzwingt Offenlegung von Manager-Gehältern

In Deutschland sollen alle börsennotierten Unternehmen künftig einmal pro Jahr die Gehälter ihrer Top-Manager nennen müssen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte heute in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Berlin (11.03.2005, 14:50 Uhr) - Mit dem Gesetz zieht die rot-grüne Koalition die Konsequenz aus der Weigerung von Konzernen wie BMW, DaimlerChrysler oder BASF, die Bezüge ihrer einzelnen Vorstände freiwillig offen zu legen. Betroffen sind knapp 1000 deutsche Unternehmen, die an der Börse sind.

Die Entscheidung der Bundesregierung für ein solches Gesetz kommt früher als erwartet. Ursprünglich hatte Zypries angekündigt, bis zum Ende der diesjährigen Hauptversammlungs-Saison im Juni warten zu wollen. Inzwischen haben aber mehrere DAX-Schwergewichte schon erklärt, dass sie die Veröffentlichungs-Richtlinien des deutschen Kodex für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) auch künftig nicht einhalten wollen.

«Wir haben eine harte Front derer, die sagen: "Wir machen das auf keinen Fall."», betonte Zypries. «Deshalb hat es keinen Sinn, zu warten.» Unterstützung bekam sie vom Vorsitzenden der Corporate- Governance-Kommission, dem früheren ThyssenKrupp-Chef Gerhard Cromme. Er lobte die Entscheidung als «konsequent». «Die Chance zur Selbstregulierung wurde vertan.» Nach einer Übersicht der Kommission sind bislang erst 20 von 30 DAX-Unternehmen zu genauen Angaben über die Gehälter bereit.

Die Neuregelung soll jetzt jedoch nicht für die DAX-30 gelten, sondern für alle Aktiengesellschaften an der Börse. Künftig sollen sie im Anhang zum Jahresabschluss für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge angeben. Dabei soll nach erfolgsabhängigen, erfolgsunabhängigen und Bestandteilen mit «langfristiger Anreizwirkung» wie Aktienoptionen unterschieden werden. Bislang müssen die Bezüge nur für den Vorstand insgesamt angegeben werden.

Bei der Neuregelung soll es allerdings Ausnahmen geben. Auch künftig sollen die genauen Gehälter geheim bleiben dürfen, wenn dies die Anteilseigner auf der Hauptversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließen. Auf diese Weise solle klar gemacht werden, dass es nicht um eine «Neiddebatte» gehe, sondern um mehr Rechte für die Aktionäre, sagte Zypries.

Die Ministerin verwies darauf, dass es ähnliche Gesetze in den USA und Kanada, aber auch in Großbritannien, Frankreich und Italien längst schon gibt. «Wir gehen keinen Sonderweg, sondern folgen nur internationalen Trends.» Offen ist noch, ob das Gesetz bereits bei den Jahresabschlüssen für 2005 erstmals greifen wird. In diesem Jahr gilt die Veröffentlichungspflicht noch nicht.

Bei den betroffenen Konzernen stießen die Gesetzespläne auf wenig Gegenliebe. Bei den Autobauern DaimlerChrysler und BMW hieß es jedoch: «Wenn ein solches Gesetz kommt, dann werden wir uns selbstverständlich daran halten.» Der Chemie-Riese BASF ließ die künftige Haltung offen. Ein Unternehmenssprecher erklärte, er spekuliere nicht über die Zukunft. Vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kam Kritik. BDI-Chef Jürgen Thumann erklärte, jedes Unternehmen habe das «gute Recht», allein zu entscheiden. (tso) ()

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