zum Hauptinhalt

Politik: Rot-Grün will Bankgeheimnis doch nicht abschaffen

Regierung rückt offenbar von Eichels Plänen für Kontrollmitteilungen an Finanzämter ab / Dafür Stichproben im Verdachtsfall

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Die Bundesregierung will sich offenbar endgültig von Plänen des Finanzministeriums zur Abschaffung des Bankgeheimnisses verabschieden. Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) bekräftigte am Freitag in Berlin, dass es nicht zu einer Einführung von so genannten Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter kommen soll. Man habe im Kabinett darüber gesprochen, sagte Clement, und man solle „so etwas nicht ohne Not vornehmen“.

Die umstrittenen Kontrollmitteilungen über Kontobewegungen, die auf eine Abschaffung des Bankgeheimnisses hinauslaufen, spielen sowohl beim Steuerpaket von Finanzminister Hans Eichel (SPD) als auch bei dem geplanten Gesetz über eine Steueramnestie eine Rolle. Eichel selbst hat in jüngster Vergangenheit immer wieder auf den Kontrollmitteilungen bestanden. Dies geschah zum einen, um Zinseinkünfte der Steuerzahler kontrollieren zu können. Zum anderen war geplant, die Berechtigung für den Erhalt von steuerlichen Leistungen, wie Wohngeld oder Sozialhilfe, zu prüfen.

Nach einer breiten Protestwelle von Wirtschaft, Banken, aber auch aus Kreisen der Koalitionsfraktionen hatte das Kabinett Eichel bereits vor einigen Wochen mit der Suche nach Alternativen beauftragt. Eine Möglichkeit, die im Finanzministerium geprüft wird, ist die Einräumung eines Zugriffsrechtes der Ämter auf die Daten der Kontenevidenzzentrale. Diese zentrale Kontodatei wurde im Zusammenhang mit den Terrorbekämpfungsgesetzen im vergangenen Jahr eingerichtet und ist voraussichtlich von April an voll arbeitsfähig. Der Unterschied zur Kontrollmitteilung: Während die Mitteilungen nach Eichels Plänen automatisch von Banken an die zuständigen Finanzämter versandt werden müssen, können die Finanzbeamten im Verdachtsfall auf die Kontozentrale zugreifen. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, begrüßte eine solche Lösung. Dem Tagesspiegel sagte sie, damit könnte dem Bankgeheinis genauso wie dem Auskunftsinteresse der Ämter Rechnung getragen werden.

Industrievertreter hatten Bundeskanzler Schröder bereits im Februar vor negativen Auswirkungen der Kontrollpläne Eichels auf den Erfolg der vorgesehenen Steueramnestie gewarnt. Allein die Debatte darum schrecke Steuersünder davor ab, die Amnestie zu nutzen, hatten sie argumentiert.

Der stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Thomas Steg, bezeichnete Clements Einlassung zu den Kontrollmitteilungen am Freitag zwar noch als „persönliche Prognose“. Doch das Finanzministerium erklärte bereits, bisher lägen „nur Eckpunkte für die Zinsabgeltungssteuer“ vor. Der Gesetzentwurf werde bis Ende März ausgearbeitet. „Aussagen zu Einzelheiten können derzeit nicht getroffen werden“, hieß es weiter. Über Kontrollmitteilungen im Steuervergünstigungsabbaugesetz entscheidet der Bundesrat in der kommenden Woche. „Negativ“, wie Vertreter der Union am Freitag bekräftigten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false