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Rote Khmer: 30 Jahre für Pol Pots Folterchef

Pol Pots Folterchef wurde am Montag lediglich zu 30 Jahren Haft verurteilt. Die Opfer der Roten Khmer in Kambodscha sind vom ersten Urteil des Sondertribunals enttäuscht.

Berlin - Für Chum Mey war es ein schlechter Tag. Mehr als 30 Jahre musste der 79-Jährige aus der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh darauf warten, dass sein Peiniger bestraft wird. Aus seiner Sicht konnte das Urteil gegen den Folterchef des kommunistischen Regimes von Pol Pot nur lebenslänglich lauten. Doch Kaing Guek Eav alias Duch wurde am Montag lediglich zu 30 Jahren Haft verurteilt. „Für die Opfer ist das Urteil ein Schock“, sagte Silke Studzinsky dem Tagesspiegel. Viele hätten geweint. Die Berliner Juristin hat in dem Prozess Chum Mey und andere Nebenkläger vertreten.

Mit dem Urteil geht nach beinah anderthalb Jahren der erste Prozess vor dem Sondergericht für Verbrechen der Roten Khmer zu Ende. Internationale und kambodschanische Richter arbeiten dort gemeinsam die Herrschaft des Steinzeitkommunisten Pol Pot zwischen 1975 und 1979 auf. Damals kamen bis zu zwei Millionen Menschen, ein Viertel der Bevölkerung, um, weil sie unter unmenschlichen Bedingungen Feldarbeit leisten mussten oder als vermeintliche Regimegegner ermordet wurden. Mehr als 12 000 Kambodschaner und einige Ausländer schickte allein Duch in den Tod. Er leitete das berüchtigte Gefängnis Tuol Sleng in Phnom Penh, das nur sieben Gefangene überlebten. Chum Mey ist einer von ihnen.

Der Traktormechaniker führt heute Besucher durch das ehemalige Gefängnis, auch S-21 genannt. „Wer hierher kam, wusste, dass er umgebracht wird“, erzählte er deutschen Journalisten im vergangenen Jahr kurz vor dem Auftakt des Prozesses gegen Duch. Tagsüber wurden die Insassen verhört und gefoltert. Sie sollten zugeben, für die CIA zu arbeiten. In der Nacht fuhren von S-21 Lastwagen zu den Killing Fields ab, den Hinrichtungsfeldern am Rande der Stadt. „Wenn man es bis Mitternacht geschafft hatte, blieb man einen weiteren Tag am Leben“, erklärte Chum Mey. Die meisten Gefangenen seien ganz harmlose Bürger gewesen, so wie er selbst. Doch das Regime sei derart paranoid gewesen, dass es überall Verrat witterte. Chum Mey hatte Glück, dass er erst kurz vor dem Sturz der Roten Khmer nach Tuol Sleng verschleppt wurde. Als am 7. Januar 1979 vietnamesische Truppen in Phnom Penh einmarschierten, wurde S-21 evakuiert und in den Wirren der Auflösung gelang ihm die Flucht.

Duch, der Kommandant von S-21, lebte danach lange unerkannt auf dem Land. Erst als ihn ein ausländischer Journalist aufspürte, kam er in Haft. Außer ihm müssen sich noch vier weitere frühere Anführer der Roten Khmer juristisch verantworten: Der damalige Chefideologe Nuon Chea (84), der ehemalige Staatschef Khieu Samphan (78), Ex-Außenminister Ieng Sary (84) und dessen Frau, die einstige Sozialministerin Ieng Thirith (78). Pol Pot selbst starb bereits 1998. Der nächste Prozess wird nach Auskunft von Nebenklägeranwältin Studzinsky frühestens im kommenden Jahr beginnen. Angesichts des hohen Alters der Angeklagten wächst bei den Opfern die Angst, dass die Taten ungesühnt bleiben. 91 Überlebende oder Angehörige hatten sich für den Prozess gegen Duch als Nebenkläger angemeldet. Unterstützt wurden sie vom Deutschen Entwicklungsdienst (DED), der juristische und psychologische Hilfe anbot. Am Montag gab das Gericht bekannt, dass nur 66 der Nebenkläger in das Urteil aufgenommen und damit anerkannt werden – nach Auskunft Studzinskys ein Schlag für die Abgewiesenen. Besonders schwer aber wiege, dass Duch mildernde Umstände zugebilligt worden seien, weil er gestand und sich zu Beginn des Prozesses bei den Opfern entschuldigte. In seinem Schlusswort hatte er sich allerdings überraschend als reinen Befehlsempfänger bezeichnet und Freispruch gefordert. „Das hat seine Entschuldigung für die Opfer wertlos gemacht.“

Das Urteil hatte zunächst 35 Jahre gelautet, fünf Jahre wurden Duch aber erlassen, da er vor der Einrichtung des Sondergerichts illegal in Haft gehalten worden war. Und da auch die mehr als elf Jahre Untersuchungshaft angerechnet werden, ist nicht ausgeschlossen, dass der heute 67-Jährige das Gefängnis in 19 Jahren noch einmal als freier Mann verlässt.

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