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Politik: Rückkehr des Kalifen

Das Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt die Abschiebung Metin Kaplans – Haftbefehl erlassen

Von Frank Jansen

Berlin/Münster — Am frühen Mittwochabend war es so weit: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entzog dem Islamistenführer Metin Kaplan den Schutz vor der Abschiebung in die Türkei. Der 8. Senat unter Vorsitz von Max Seibert gab der Berufung der Bundesrepublik statt und hob ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom August 2003 auf. Die Richter im Rheinland hatten befürchtet, dem Chef des 2001 verbotenen Vereins „Kalifatsstaat“ erwarte in der Türkei ein unfairer Strafprozess, womöglich Folter. Das sieht der Münsteraner Senat anders: Kaplan drohe in der Türkei „nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, sodass ihm kein Abschiebungsschutz zustehe“.

Die Türkei will den Islamisten vor Gericht stellen, weil er Anschläge geplant haben soll – unter anderem den Absturz eines mit Sprengstoff gefüllten Flugzeugs auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara. Das Risiko von Folter in Polizeigewahrsam sieht das OVG zwar auch – vertraut aber der türkischen Zusage, Kaplan würde nach seiner Rückkehr „unmittelbar“ einem Richter vorgeführt. Bei einer richterlichen Vernehmung hält das OVG die Foltergefahr für gering. Außerdem stehe Kaplan „als besonders Prominenter unter genauer Beobachtung von Presse, Menschenrechtsorganisationen und EU-Kommission“. Selbst das Risiko, ein Gericht verurteilte Kaplan aufgrund von Zeugenaussagen, die durch Folter erpresst wurden, erscheint dem OVG hinnehmbar. Es sei möglich, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erheben und ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben.

Das OVG gewährte allerdings dem selbst ernannten „Kalifen von Köln“ eine Chance, die Abschiebung zu verhindern. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Falles werde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Trotzdem blieb unklar, ob Kaplan nicht doch in wenigen Tagen in ein Flugzeug gesetzt wird. Noch am Abend erließ das Amtsgericht Köln einen Haftbefehl. Die Stadt selbst setzte Kaplan eine Frist bis zum 2. Juni, Deutschland zu verlassen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gab sich „zuversichtlich“, dass die Überführung „rasch geschehen kann“. Sein Parteifreund und Amtskollege in Düsseldorf, Fritz Behrens, sagte jedoch, es werde keine „Nacht-und-Nebel-Aktion“ geben. Das OVG hatte zuvor gewarnt: Solange sein Urteil nicht rechtskräftig ist, sei eine Abschiebung ein Verstoß gegen Kaplans „Verfahrensgrundrechte“. Die Anwältin des „Kalifen“, der selbst nicht nach Münster gekommen war, legte zudem ärztliche Atteste vor, in denen Kaplan Prostata-Krebs und Reiseunfähigkeit bescheinigt werden. Außerdem schickte die Anwältin dem Verwaltungsgericht in Köln einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Kaplan vor einer schnellen Abschiebung bewahren soll.

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