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Politik: Rürup: Renten besteuern

Altersvorsorge soll aber nicht teurer werden / Änderung bis 2040

Berlin (ce/asi). Die RentenKommission der Bundesregierung hat empfohlen, in Zukunft auch Lebensversicherungen für die Altersvorsorge zu besteuern. Außerdem schlägt die Kommission einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005 vor. Rentenversicherungsbeiträge sollen danach in Zukunft in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar sein. Im Gegenzug sollen Renten vollständig der Steuerpflicht unterliegen. Die Umstellung soll im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sicherte eine sorgfältige Prüfung zu. Er kündigte an, er wolle für eine schnelle Gesetzgebung sorgen.

Die Freistellungen sollen 2005 mit 60 Prozent beginnen und bis 2025 auf 100 Prozent ansteigen. Die private Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge sollen nach den Vorstellungen der Kommission unter Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup beschränkt abzugsfähig sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom März 2002 eine Neuregelung für das Jahr 2005 angemahnt. Die Richter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass Beamtenpensionen und Renten steuerlich ungleich behandelt werden. Die Rürup-Kommission empfiehlt der Bundesregierung außerdem, Beamte stärker zu belasten. Ihnen sollen weniger Vorsorge-Abzugsmöglichkeiten bei den Pensionen eingeräumt werden.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt begrüßte die Vorschläge uneingeschränkt. „Jetzt ist die Politik am Zug“, sagte er. Mit dem Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung steige das verfügbare Einkommen der Beitragszahler. „Das schafft in den nächsten Jahren erheblich mehr Spielraum für die private Altersvorsorge“, sagte die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel.

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