Rüstungsexportbericht : Lücken in der Waffenkontrolle

12.11.2007 00:00 UhrVon Lu Yen Roloff

Auch deutsche Waffen gehen nach wie vor in Länder, in denen Menschenrechte verletzt werden. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht 2006 hervor. Menschenrechtler fordern deshalb mehr Transparenz bei den Ausfuhrregeln.

Berlin - Zwar hat sich die Bundesregierung im neuesten Rüstungsexportbericht 2006, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, erneut zu den internationalen Konventionen der Rüstungsexportkontrolle bekannt. Danach will Deutschland weder Kriegs- noch Kleinwaffen und andere Rüstungsgüter in Länder liefern, „in denen diese für interne Repressionen oder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten“, heißt es im Bericht.

Dennoch sind im vergangenen Jahr der Export von Rüstungsgütern wie Kleinwaffen, Panzer, Kriegsschiffe und Lastwagen in Länder genehmigt worden, in denen Amnesty International Menschenrechtsverletzungen festgestellt hat – beispielsweise nach Saudi-Arabien, den Philippinen, nach Thailand, Malaysia oder Mexiko.

Auch nach Pakistan wurden im Jahr 2006 Exporte für Lastwagen, Luftaufklärungsgeräte und Kommunikationsausrüstung im Wert von 134,7 Millionen Euro genehmigt. Angesichts der aktuellen Konflikte in Pakistan äußerte Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International, im Gespräch mit dem Tagesspiegel die Befürchtung, dass diese Exporte auch zur menschenrechtswidrigen Niederschlagung der Demonstrationen und zur Sicherung des Ausnahmezustands genutzt würden.

Am Beispiel Pakistan zeigt sich, dass die Regierung innerhalb eines Landes mit Menschenrechtsverletzungen offenbar zwischen unterschiedlichen Empfängern unterscheidet. Einerseits verweist der Rüstungsexportbericht im Fall Pakistan auf die Menschenrechte als Grund, warum Kleinwaffen und Munition im Wert von rund 100 000 Euro nicht exportiert werden durften. Dennoch ist in den genehmigten Exporten ein nicht weiter quantifizierter Posten an Kleinwaffen und Munition enthalten. „Da besteht ein Transparenzproblem“, kritisiert Mathias John. „Warum ist in einem Fall das Menschenrechtskriterium genutzt worden und im anderen nicht?“ Amnesty International und Oxfam fordern daher, dass auch die genauen Empfänger und die Gründe für Genehmigungen in den Rüstungsexportberichten offengelegt werden sollten, auch wenn dies wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Erwägungen im Kampf gegen den Terrorismus seien. Solche Offenheit sei in den Niederlanden bereits gängige Praxis, aus Datenschutzgründen aber nicht in Deutschland, sagt die Sprecherin des Bundesausfuhramts Juliane Willmann-Lemcke.

Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagte in der aktuellen Stunde des Bundestages in der vergangenen Woche, dass man die Rüstungsexportpolitik gegenüber Pakistan angesichts der aktuellen Ereignisse überprüfen müsse. Ob und welche konkreten Schritte aber unternommen werden, ist aus den betreffenden Ministerien nicht zu erfahren: „Wir äußern uns nicht zu konkreten Einzelfällen“, sagte Anne-Kathrin Röthemeier, Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft, das neben dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium für die Rüstungsexportkontrolle zuständig ist. Die Regierung entscheide darüber aber „zeitnah“ anhand der politischen Grundsätze der Rüstungsexportpolitik. Das Bundesausfuhramt, das für die Stornierung von Rüstungsgenehmigungen zuständig ist, ist bislang aber noch nicht eingeschaltet worden, sagte Sprecherin Willmann-Lemcke: „Wir haben keine Order, dass wir etwas zurücknehmen sollen. Aber wir werden mit Sicherheit die Ereignisse beobachten, die aktuell stattfinden.“

2006 war übrigens ein ausgesprochen gutes Jahr für die deutsche Rüstungsindustrie. Insgesamt wurden Rüstungsgüter im Wert von 4, 2 Milliarden Euro exportiert.

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