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Politik: Ruhig bleiben

Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Das gilt für Wehrpflichtige, die weder Kriegs noch Zivildienst leisten wollen.

Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Das gilt für Wehrpflichtige, die weder Kriegs noch Zivildienst leisten wollen. Klaus Pfisterer von der Deutschen Friedensgesellschaft rät: Nichts tun, die Ausbildung beginnen und auch bei der Musterung nicht verweigern. Denn wer das tut, muss Zivildienst leisten. Stattdessen empfiehlt Pfisterer einfach abzuwarten. „Nur noch 20 Prozent eines Jahrgangs werden einberufen.“ Kommt der Einberufungsbescheid trotzdem, sollte man erst dann verweigern und unter Berufung auf das aktuelle Kölner Urteil vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. cw

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