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Auch hinter dieser Pforte verbirgt sich ein Kommunikationsraum.

© dpa

Rundfunkgebühr für Lauben: ARD & Co. kennen kein Erbarmen

Lauben sind Kommunikationsräume. Dafür muss Rundfunkgebühr gezahlt werden. Nur wenn sie außerhalb der Kleingartenanlage ohne Wasser und ohne Strom ist, entfällt die Beitragspflicht. Ja, geht's noch? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Joachim Huber

Was dem Bayer seine Berghütte, ist dem Berliner seine Laube, seine Datsche. Rückzugsort, Selbstverwirklichungsidylle, Privatissimum mit angeschlossenem Beet. Aber nichts ist so fern vom Alltag, dass der Beitragsservice nicht vor der Tür stünde. Der Beitragsservice ist der Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Neuer Name, alter Zweck: Geld für ARD, ZDF und Deutschlandradio eintreiben.

Die Zwangsabgabe wird seit Januar 2013 unabhängig davon erhoben, ob und wie viele Rundfunkgeräte tatsächlich vorhanden sind. Grob gesagt reichen vier Außenhüllen aus, damit Wohnungen, Betriebsstätten und Autos zum entgeltpflichtigen „Kommunikationsraum“ werden. Dagegen wehrt sich der Deutsche Alpenverein (DAV). Der Beitragsservice hat den Pächter des Rotwandhauses am Spitzingsee aufgefordert, einen Monatsbeitrag von 263,56 Euro sowie eine Nachzahlung von 4744,08 Euro zu leisten. Entscheidend für die Beitragspflicht jeder der 326 öffentlich zugänglichen DAV-Schutzhütten sei, ob sie bewirtschaftet würden.

Der Alpenverein protestiert und verweist laut „Spiegel“ unter anderem auf seine Satzung, wonach Fernseher und Radios in den Hütten verboten seien. Nach den neuen Beitragsregeln ist das unerheblich: Auch die kleinste Hütte ist ein Kommunikationsraum. Also zahlen. Und bewirtschaftet? Der Beitragsservice recherchiert, und wer je der Ankündigung geglaubt hatte, dass der GEZ-Fahnder zum BND rübermachen müsste, der darf ins Grübeln kommen. Es wird weitergeschnüffelt.

Mit Wasser- und Stromanschluss muss zumindest für sechs Monate im Jahr gezahlt werden

Faule Kompromisse sind drin. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beispielsweise unterscheidet bei Lauben nach „Versorgungsanschluss“. Ist die Laube außerhalb der Kleingartenanlage ohne Wasser und ohne Strom, entfällt die Beitragspflicht. Mit Wasser- und Stromanschluss muss zumindest für sechs Monate im Jahr gezahlt werden. Die andere Hälfte des Jahres ist der Laubenpieper freigestellt, von Januar bis März und von Oktober bis Dezember. Der Beitragsservice weiß nämlich, dass Datsche und Laube in jenen kalten Monaten nicht betreten werden. Das wissen deren Besitzer nicht, aber egal, wenn Wasser- und Stromanschluss über Wohl und Wehe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden, ist die Sinnfrage des Rundfunkbeitrages längst entstellt.

Liebe Kleingärtner, verehrte Bergsteiger: Wenn Ihr jätet und kraxelt, dann tut ihr das auch für die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio! Sich in irgendwelchen Regentonnen und Felsspalten zu verstecken, gilt nicht und nutzt auch nichts – der Beitragsservice erwischt euch garantiert. Erst kommt das Geld, dann kommt das Programm. Überrascht?

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