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Politik: Russland: Neues Gesetz reduziert Parteien

Die Delinquenten seien nicht nur pünktlich zur Hinrichtung erschienen, sie hätten auch noch den Strick selbst mitgebracht. So kommentierte der russische Politologe Andrej Piontkowskij die Abstimmung zum Parteiengesetz.

Die Delinquenten seien nicht nur pünktlich zur Hinrichtung erschienen, sie hätten auch noch den Strick selbst mitgebracht. So kommentierte der russische Politologe Andrej Piontkowskij die Abstimmung zum Parteiengesetz. In der Tat: Der von der Zentralen Wahlkommission im Auftrag des Kremls erarbeitete Entwurf, den die Duma jetzt mit einer Mehrheit von 280 Stimmen in erster Lesung bestätigte, stellt an die meisten Politbündnisse Forderungen, die diese gegenwärtig nicht erfüllen können.

So sollen künftig nur noch Parteien Kandidaten für Wahlen aufstellen dürfen. Diesem Kriterium entsprechen bisher nur die KP, Putins Hausmacht "Einheit" (Jedinstwo), die sozialliberale "Jabloko"-Partei von Grigorij Jawlinskij und die nationalistische LDPR von Wladimir Schirinowskij. Die Radikalreformer aus der "Union der rechten Kräfte" und "Vaterland-Ganz Russland" um Moskaus Oberbürgermeister Jurij Luschkow und Ex-Premier Jewgenij Primakow dagegen sind nur als politische Bewegungen registriert. Wie viele der insgesamt 186 politischen Bewegungen den Wandel schaffen, bleibt abzuwarten: Die Messlatte liegt für russische Verhältnisse, wo Parteien auf dem Land keine Tradition haben, sehr hoch.

So müssen Parteien bei der Zulassung nachweisen können, dass sie in mindestens 50 der insgesamt 89 Regionen Abteilungen mit wenigstens 100 Mitgliedern unterhalten und es landesweit auf über 10 000 Parteimitglieder bringen. Auch müssen sie den Nachweis für "kontinuierliche Tätigkeit" erbringen. Bisher waren viele nur in der heißen Phase des Wahlkampfes aktiv.

Der Bannstrahl des Gesetzes soll zudem Parteien treffen, in deren Namen sich Hinweise auf religiöse, nationale oder ständische Organisationsprinzipien finden. CDU und CSU würden in Russland wegen ihres christlichen Bezugs als verfassungswidrig verboten. Der Leiter der Zentralen Wahlkommission, Alexander Weschnjakow, hatte schon im Dezember, als er den Entwurf im Parlament einreichte, keinen Hehl aus dem eigentlichen Ziel der Vorlage gemacht: Mit dem Gesetz soll die Anzahl derer, die an politischen Entscheidungsprozessen mitwirken, "in Größenordnungen" reduziert werden.

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