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Russland: Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft für Pussy Riot

Im Prozess gegen die drei angeklagten Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft gefordert. Die drei Frauen seien des „Rowdytums“ und der „Anstachelung zu religiösem Hass“ schuldig.

Im umstrittenen Moskauer Prozess gegen die Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft wegen Rowdytums aus religiösem Hass für die drei Angeklagten gefordert. Die Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Chamowniki-Gericht. Mit dem beantragten Strafmaß blieb die Anklage unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft.

Die Schuld von Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung. Die Musikerinnen hatten ihr etwa einminütiges Punkgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.

Die Frauen - zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder - hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmäßig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar nicht verletzen wollen. Der russische Präsident Putin hatte zuletzt angemahnt, die Frauen dafür nicht zu hart zu bestrafen.

Menschenrechtler und unabhängige Juristen sowie die russische Opposition sprechen von einem beispiellosen Justizskandal in der jüngeren Geschichte des Landes. Der Prozess stehe für politisch-religiöse Willkür wie im Mittelalter, hieß es in Kommentaren. Die Frauen sind von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt. (dpa)

Die Geschichte der "Pussy Riots" in Bildern

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