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Politik: Russland und Tschetschenien: Gute Soldaten in einem schmutzigen Krieg

Der zweite russische Feldzug gegen Tschetschenien, der im September 1999 als eine schnelle und begrenzte "Operation gegen Terroristen" begann, ist längst zu einem "schmutzigen Krieg" gegen Zivilisten geworden. Das schreibt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in ihrer jüngsten Dokumentation über Kriegsverbrechen in der russischen Kaukasusrepublik.

Der zweite russische Feldzug gegen Tschetschenien, der im September 1999 als eine schnelle und begrenzte "Operation gegen Terroristen" begann, ist längst zu einem "schmutzigen Krieg" gegen Zivilisten geworden. Das schreibt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in ihrer jüngsten Dokumentation über Kriegsverbrechen in der russischen Kaukasusrepublik. Darin werden neben Zehntausenden willkürlichen "kollektiven" Festnahmen von tschetschenischen Männern und Frauen und zahlreichen Opfern von Folter und Massenhinrichtungen auch 113 konkret ermittelte Fälle von "Verschwundenen" aufgelistet. Darunter Frauen und viele Jugendliche.

In einem der Berichte wird von Human Rights Watch eine tschetschenische Mutter eines "Verschwundenen" zitiert, die zugleich die Vertuschungstaktik der Behörden belegt: "Sie sagten mir, sie hätten ihn nicht mitgenommen, der Innengeheimdienst nicht, der Militärgeheimdienst nicht und die Truppen des Innenministeriums auch nicht. Ich gewinne den Eindruck, dass die Außerirdischen meinen Sohn verschleppt haben." Doch die Empörung unter den russischen Durchschnittsbürgern, die den ersten Tschetschenien-Krieg Mitte der 90er Jahre noch begleitet hatte, damals freilich besonders wegen den vielen toten russichen Soldaten, bleibt diesmal aus. Das Unrechtsbewusstsein in Russland tendiert gegen Null.

Vergewaltigt und ermordet

Zu einem Lackmustest für den russischen Rechtsstaat wird unterdessen ein Kriegsverbrecherprozess, der im Schatten der jüngsten Affäre um die Gleichschaltung des kremlkritischen TV-Senders NTW durch den Staatskonzern Gasprom vom Ausland weitgehend unbemerkt seit Ende März in Moskau läuft. Der Hauptangeklagte, Oberst Jurij Budanow, ist bislang der ranghöchste russische Offizier, der sich wegen Verbrechen in Tschetschenien vor einem Gericht verantworten muss. Budanow soll nach Zeugenaussagen mit drei Untergebenen im März 2000 in das Dorf Tangi eingefallen sein und von dort die 18-jährige Elsa Kungajewa in ein Militärlager verschleppt haben. Der Oberst habe dann die junge Frau gefoltert, sexuell missbraucht und schließlich erwürgt. Nachdem die Kreml-Führung den Mord erst offiziell verurteilt und zu der Beisetzung Kungajewas sogar eine Delegation in den Kaukasus entsandt hatte, änderte sie inzwischen ihre Haltung.

Beweismaterial verschwunden

Der von Präsident Wladimir Putin als "Held" des Tschetschenien-Kriegs dekorierte General Wladimir Schamanow reichte dem Angeklagten Budanow zu Prozessbeginn demonstrativ die Hand und nannte ihn einen "guten Soldaten". Auch Schamanow selbst wird von internationalen Menschenrechtsorganisationen beschuldigt, für Vergewaltigungen und Mord an 40 tschetschenischen Bürgern verantwortlich zu sein. Noch vor der Gerichtsverhandlung war Beweismaterial zu dem Vergewaltigungs- und Mordfall Kungajewa nach Angaben der "New York Times" auf wundersame Art und Weise verschwunden. Und Putin, als befragt nach dem weiteren Werdegang von Schamanow angesichts dessen Provokation im Gerichtssaal, wurde mit dem Satz zitiert: "Wir können es uns nicht leisten, solche Generäle zu entlassen."

Budanow selbst bestreitet indes seine Tat nicht. Er führt aber als Verteidigung an, dass sein Opfer den "tschetschenischen Terroristen" angehörte und dass er die junge Frau in einem berechtigten Wutanfall getötet habe. Diese Rechtfertigung teilt offenbar auch die Mehrheit der Russen: Nach jüngsten Umfragen sind mehr als 50 Prozent für einen sofortigen Freispruch für "den verdienten Soldaten" Budanow, der "nur seine Pflicht getan" habe. Lediglich 19 Prozent der Befragten glauben, dass der Kriegsverbrecher-Prozess fortgesetzt werden solle.

Alexander Loesch

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