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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag verliert seine Mitglieder: Nach drei afrikanischen Ländern zieht sich jetzt auch Russland zurück.

© dpa

Russland verlässt IStGH: Die Flucht vor den Anklagen am Internationalen Strafgerichtshof

Nach Burundi, Gambia und Südafrika kehrt nun auch Moskau dem Den Haager Gericht den Rücken. Das muss kein Zeichen für dessen Schwäche sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Dagmar Dehmer

Eigentlich war die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ein Wunder. Ein permanenter Gerichtshof, der schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt. 1998 haben trotzdem 120 Staaten das Rom-Statut zur Gründung gezeichnet. Vier Jahre später hatten 60 Staaten das Statut ratifiziert. Seither arbeitet der Gerichtshof in Den Haag.
Von Anfang an fehlten wichtige Staaten: die USA und Russland haben das Rom-Statut zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert. China, Indien, Indonesien lehnten den Gerichtshof ab. Russland hat am Mittwoch angekündigt, nun auch seine Unterschrift unter dem Rom-Statut wieder zurückzuziehen. Der Strafgerichtshof habe „die Erwartungen“ nicht erfüllt, begründet der Kreml den Komplettrückzug. Der kommt zum Auftakt der Vertragsstaatenkonferenz – und sie kommt, nachdem drei afrikanische Staaten, ihren Rückzug aus dem IStGH erklärt haben: Südafrika, Burundi und Gambia.
Diese kleine Rückzugswelle lässt sich auf zwei Weisen deuten. Der IStGH ist am moralischen Anspruch seiner Gründer gescheitert. Und zugleich gewinnt er an Relevanz und Reichweite – und wird so für manchen Potentaten zur Bedrohung.
Gerechtigkeit für die Opfer schwerster Verbrechen konnte er in den bisher 23 vor dem Gericht verhandelten Fällen nicht bieten. Der Strafgerichtshof darf nur tätig werden, wenn kein anderes Gericht tätig wird. In Staaten mit einem funktionierenden Rechtswesen ist die Chance, in Den Haag vor Gericht zu landen, minimal.

Es geht um Menschenrechtsverletzungen in Georgien und der Ukraine

In Afrika ist man sich seit dem Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir 2009 uneinig darüber, ob es eine gute Idee war, den Gerichtshof zu unterstützen. Als dann mit Uhuru Kenyatta nach der Wahl 2013 der kenianische Präsident vor dem IStGH stand, nahm die Debatte Fahrt auf. Kenias Parlament beschloss, den Gerichtshof zu verlassen, was bisher nicht passiert ist. Südafrika verlässt den Gerichtshof jetzt, weil der oberste Gerichtshof in Pretoria geurteilt hat, dass Südafrika Baschir bei seinem Besuch 2015 hätte verhaften müssen. Burundi tritt aus, weil der umstrittene Präsident gerade eine verfassungswidrige dritte Amtszeit erzwungen hat, und seit Monaten Menschenrechtler, Journalisten und Oppositionelle verfolgt. Dafür möchte Pierre Nkurunzuza nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Und Gambias Langzeitdiktator Yahya Jammeh hat präventiv die Reißleine gezogen, obwohl seine ehemalige Justizministerin Fatou Bensouda die Chefanklägerin des IStGH ist.
Dass Moskau seine Unterschrift unter dem Rom-Statut zurückziehen will, könnte damit zu tun haben, dass der IStGH in Georgien und der Ukraine Menschenrechtsverbrechen untersucht, in die Russland mutmaßlich verstrickt ist. Bevor es zu einer Anklage kommt, will sich Russland dem IStGH lieber gleich ganz entziehen. Das kann den Gerichtshof weiter schwächen. Vielleicht stärkt es ihn aber auch.

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