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Politik: Saarbrücker OB tritt zurück

Nach Untreue-Urteil wegen privatem Einsatz städtischer Gärtner

Saarbrücken. Der suspendierte Saarbrücker Oberbürgermeister und frühere Präsident des Deutschen Städtetages, Hajo Hoffmann (SPD), wird von seinem Amt zurücktreten. Hoffmann reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom Montag, das ihn in einem Berufungsprozess der Untreue für schuldig befand und ihm eine Geldstrafe von 10 800 Euro auferlegte. Hoffmann hatte auf Freispruch plädiert.

Dem 59-jährigen Politiker wurde zur Last gelegt, bei der Anlage seines Privatgartens Hilfe der städtischen Siedlungsgesellschaft in Anspruch genommen zu haben, ohne die Rechnung von etwa 2500 Euro sofort zu bezahlen. Damit habe er, so der Vorsitzende Richter Wendelin Wintrich, seine Pflichten als Vorsitzender des Aufsichtsrats dieser Gesellschaft verletzt und sich der vorsätzlichen und eigennützigen Untreue schuldig gemacht. Mit seinem Schuldspruch blieb das Gericht aber auch geringfügig unter der Grenze, von der ab Vorstrafen in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen werden. Hoffmann gilt damit als nicht vorbestraft. Doch nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung erklärten der SPD-Politiker und seine beiden Verteidiger Egon Müller, Saarbrücken, und Stefan König, Berlin, dass sie Revision eingelegt hätten. Sie wollen Verfahrensfehler rügen und halten die Urteilsbegründung für angreifbar. Mit einer Entscheidung in diesem Verfahren rechnen sie frühestens im Herbst.

So lange will Hoffmann „die Hilfestellung meiner Partei aber nicht überdehnen“. Auch könne er seinen Wählern ein längeres Vakuum an der Spitze der Stadt nicht zumuten. Zu welchem Zeitpunkt der Rücktritt erfolgt, ließ er offen. Sein Wunsch wäre es in Abstimmung mit der SPD-Führung, dass die Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken zusammen mit den Kommunalwahlen im Saarland am 13. Juni stattfindet.

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