Sachsen-Anhalt : Verstoß gegen Datenschutz bei Polizei

Die von Affären geschüttelte Polizei in Sachsen-Anhalt muss einen weiteren Tiefschlag verkraften. In einer Behörde wurden sensible Daten von Beamten ohne deren Wissen separat gespeichert

Magdeburg - Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat am Montag der Polizeidirektion Ost (Sitz in Dessau) schwere Fehler bescheinigt. Im Mai 2007 waren in der Behörde umfangreiche Datenbestände des Zentralservers separat gespeichert worden, ohne dass die davon Betroffenen – mehr als 240 Beamte – etwas erfuhren. Die archivierten sieben Back-up-Magnetbänder mit Daten zu Kontakten und Arbeitsvorgängen der Beamten blieben zudem jahrelang in einem Panzerschrank liegen. Weder habe es eine gesetzliche Grundlage für die Datensicherung gegeben, noch seien Umfang und Dauer rechtlich zulässig gewesen, sagte Bose vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags.

Die Abgeordneten befassen sich seit drei Jahren mit der Affäre um Fehler der Polizei bei der Bekämpfung rechtsextremer Kriminalität.

Der Beginn der Affäre und die Datensicherung hängen eng zusammen. Im Februar 2007 hatten sich drei Staatsschützer der Direktion Dessau der Forderung des Vizechefs der Behörde widersetzt, gegen rechtsextreme Straftäter weniger intensiv zu ermitteln. Die Beamten schrieben ein Gedächtnisprotokoll, davon erfuhr der Tagesspiegel später aus dem Umfeld des Landtags. Am 10. Mai 2007 konfrontierte die Zeitung die Präsidentin der Direktion, Brigitte Scherber-Schmidt, mit der Recherche. Am nächsten Tag veranlasste Scherber-Schmidt „Verwaltungsermittlungen“. Offenkundig wollte die Leitung der Direktion herausfinden, wer den Tagesspiegel informiert hatte.

Scherber-Schmidt, inzwischen im Innenministerium beschäftigt, wies am Montag vor dem Ausschuss die Verantwortung für die Datensicherung zurück. Sie habe die Speicherung nicht angeordnet, ein Beamter habe vermutlich aus eigenem Antrieb gehandelt.

Die drei Staatsschützer gerieten wegen ihrer Courage unter massiven Druck. Es wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, zwei sind noch anhängig. Einer der Beamten hielt es in Sachsen-Anhalt nicht länger aus und wechselte 2008 zur Berliner Polizei. Sie stellte das Disziplinarverfahren gegen ihn ein. In der Verfügung wird der Beamte sogar für seine „charakterliche Grundhaltung“ gelobt. Frank Jansen

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