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Sachsensumpf-Affäre: Sächsische Justiz geht gegen Journalistin vor

Die Journalistin berichtete über die Korruptionsaffäre, wonach die sächsische Politik im Rotlichtmilieu verstrickt sei. Sie nannte Namen, auch von Richtern. Dafür soll die Dame nun vor einem Leipziger Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Die Redakteurin einer Leipziger Boulevard-Zeitung muss sich wegen ihrer früheren Berichterstattung über angebliche Kontakte von sächsischer Politik, Polizei und Justiz ins Rotlichtmilieu vor Gericht verantworten. Ende vergangenen Jahres war bereits wegen übler Nachrede eine Geldstrafe gegen die Frau verhängt worden. Dagegen hatte die Journalistin jedoch Einspruch eingelegt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts am Dienstag in Leipzig auf ddp-Anfrage sagte. Nun werde voraussichtlich im Sommer ein Hauptverfahren eröffnet.

Hintergrund ist ein Bericht vom 30. Juni 2007, in dem die Redakteurin einen angeblichen Brief eines "gewissenhaften Juristen" zitiert. In dem Schreiben werden Vorwürfe gegen die Justiz sowie gegen einen namentlich genannten Richter erhoben, angeblich hätten sich einzelne Juristen unter anderem an dunklen Immobiliengeschäften bereichert. Die Journalistin steht auch im Verdacht, Informantin des Landeskriminalamtes in der sogenannten Sachsensumpf-Affäre zu sein.

Im Mai 2007 waren erste Spekulationen aufgetaucht, hochrangige Vertreter aus Politik, Justiz und Polizei hätten sich in Leipzig an illegalen Geschäften beteiligt und enge Kontakte ins Rotlichtmilieu gehabt. Nach langwierigen Ermittlungen stellten sich die Vorwürfe aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch als haltlos raus. (ml/ddp)

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