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Politik: Sächsischer SPD-Generalsekretär lässt nach Verurteilung sein Amt ruhen

Berlin/Dresden - Nach nur fünf Tagen im Amt lässt Sachsens SPD-Generalsekretär Andreas Weigel diesen Posten ruhen. Grund ist eine Verurteilung durch das Amtsgericht Zwickau am Mittwoch.

Berlin/Dresden - Nach nur fünf Tagen im Amt lässt Sachsens SPD-Generalsekretär Andreas Weigel diesen Posten ruhen. Grund ist eine Verurteilung durch das Amtsgericht Zwickau am Mittwoch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bundestagsabgeordnete im September 2002 als damaliger Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe für eine Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit unberechtigt Lohnkostenzuschüsse beantragt hatte. Der 42-Jährige, dessen Abgeordnetenimmunität wegen des Verfahrens aufgehoben worden war, will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird er den Generalsekretärsposten ruhen lassen.

Weigel war am vergangenen Samstag auf dem Landesparteitag in Oschatz mit nur 53 Prozent der Stimmen zum Generalsekretär gewählt worden. Das schlechte Ergebnis erklärte er mit seinem Widerstand gegen eine Frauenquote, die der Parteitag mehrheitlich angenommen hatte. Die sächsische SPD hatte erstmals nach sieben Jahren wieder einen Generalsekretär gewählt. Nach kräftigen Einbußen bei der Landtagswahl 1999 war das Amt abgeschafft worden. Seit 2004 stellt die SPD mit der CDU die Landesregierung. sc

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