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Politik: „Salto rückwärts“

Arbeitgeber kritisieren neue SPD-Pläne zu Hartz IV

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die von der SPD-Fraktion beschlossene Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld stößt bei Arbeitgebern und Union auf scharfe Kritik.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte am Mittwoch, ein solcher Schritt würde „einen Salto rückwärts in die Frühverrentungspolitik bedeuten“. Auch dürfte die Maßnahme zu milliardenschweren Mehrausgaben der öffentlichen Haushalte führen. Nach Angaben der Union kostet die Nachbesserung etwa acht Milliarden Euro brutto. Diese Zahl habe die Bundesregierung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages genannt, sagte der CSU-Arbeitsmarktexperte Johannes Singhammer. Er kritisierte die „erneute, unverantwortliche Ausweitung“ des Finanzrahmens.

Hintergrund ist eine Regelung der SPD-Fraktion, die die rot-grüne Regierungskoalition am Freitag im Bundestag beschließen will, wonach das Arbeitslosengeld für Ältere erst zwei Jahre später als ursprünglich geplant gekürzt wird. Ob die Gesetzesänderung allerdings jemals wirksam werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Union und FDP haben bereits Widerstand angekündigt. Das Gesetz ist zwar in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, muss allerdings dort behandelt werden. Mit einer Einbringung in den Bundesrat wird am 8. Juli gerechnet. Ob und vor allem wann es zu einer Abstimmung kommen wird, ist angesichts der geplanten Neuwahlen offen. Weil eine Ausweitung der geltenden Übergangsregelungen dazu führen könnte, dass Unternehmen nach wie vor insbesondere ältere Arbeitnehmer entlassen, hatte sich auch Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) gegen die Pläne seiner Fraktion ausgesprochen. Auch in der Union hieß es am Mittwoch, die Frühverrentung werde durch die SPD verlängert.

Allerdings hat sich auch die Union zu einer Ausweitung der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose bekannt. Und zwar dauerhaft und nicht nur für eine Übergangsfrist wie die Koalition. Das Modell der Union koppelt das Recht einer längeren Bezugsdauer für Arbeitslosengeld jedoch nicht an das Alter, sondern an die Zahl der Jahre, die die Betroffenen in die Versicherung einbezahlt haben. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der SPD werden jüngere Arbeitslose damit benachteiligt.

Nach geltendem Recht erhalten Arbeitslose, die älter als 45 Jahre sind und mindestens 28 Monate Beiträge bezahlt haben, bis Ende Januar 2006 das Arbeitslosengeld 14 Monate lang, wer älter als 57 ist, 32 Monate. Die Änderungen, die die Koalition am Ende der Woche beschließen will, verlängert diese Regelungen bis Ende Januar 2008. Ältere erhalten dann also bis in 2010 hinein das höhere Arbeitslosengeld. Danach gilt die zwölfmonatige Bezugsdauer für alle Betroffenen, die jünger sind als 56 Jahre. Wer älter ist, erhält 15 beziehungsweise 18 Monate lang das Arbeitslosengeld. Nach diesen Bezugsdauern bekommen die Arbeitslosen das so genannte Arbeitslosengeld II, das keine Versicherungsleistung, sondern eine wesentlich geringere steuerfinanzierte Leistung ist.

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