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Sauerland-Gruppe: Terrorprozess: Streit um Beweismittel

Im Terrorprozess gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe haben die Verteidiger ein Verwertungsverbot für alle zentralen Beweismittel beantragt. Auch der Chef-Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) dürfe dazu nicht wie geplant vernommen werden, forderten die Anwälte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Düsseldorf -  Das Ermittlungsverfahren sei auf Grundlage illegal erlangter Geheimdienstinformationen der USA eingeleitet worden. Angeklagt sind vier Männer wegen der Vorbereitung von Anschlägen in deutschen Großstädten und der Zugehörigkeit zur Terrorgruppe Islamische-Dschihad-Union (IJU).

Anwalt Axel Nagler sagte, die eingeleitete „Totalüberwachung“ der Männer habe gegen die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde verstoßen. „Es wurde abgehört, was nicht schnell genug auf den Bäumen war.“ Zur geplanten Aussage des BKA-Chefermittlers kam es zunächst nicht. Bundesanwalt Volker Brinkmann räumte ein, dass geheimdienstliche Erkenntnisse „eine Rolle gespielt“ hätten. Sie seien aber in der Gesamtschau nicht entscheidend gewesen. Dass die Geheimdienste sich illegaler Praktiken bedient hätten, sei bloße Vermutung. Von einer Totalüberwachung könne nicht die Rede sein. So sei die Beschaffung der Zünder für die geplanten Anschläge „einer der toten Winkel“ der Anklage. Brinkmann räumte ein, dass die Ermittler ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten. Zum Beginn des dritten Prozesstages war der mutmaßliche Terrorist Adem Yilmaz wegen wiederholten Störens vom Verfahren ausgeschlossen worden. dpa

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