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Politik: Schaar gegen Einbruch für Online-Razzia

Berlin - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegen Pläne der Union ausgesprochen, bei der Online-Durchsuchung das heimliche Betreten von Wohnungen zuzulassen, um Rechner zu manipulieren. „Die Pläne bergen ein hohes verfassungsrechtliches Risiko“, sagte Schaar dem Tagesspiegel am Donnerstag.

Berlin - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegen Pläne der Union ausgesprochen, bei der Online-Durchsuchung das heimliche Betreten von Wohnungen zuzulassen, um Rechner zu manipulieren. „Die Pläne bergen ein hohes verfassungsrechtliches Risiko“, sagte Schaar dem Tagesspiegel am Donnerstag. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sehe die Erlaubnis für einen solchen Eingriff nicht vor. „Und eine Grundgesetzänderung dafür lehne ich ab“, sagte Schaar. „Die Diskussion wundert mich“, sagt er weiter. Bislang sei man immer davon ausgegangen, als „Trojaner“ getarnte Suchprogramme über das Internet, per Mail oder V-Personen auf den Rechner des Verdächtigen zu schleusen. „Dass jetzt in Wohnungen eingebrochen werden soll, ist neu“.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), forderte die Bundesregierung auf, bis zur Sommerpause einen Entwurf des neuen Bundeskriminalamtsgesetzes vorzulegen, das auch die Online-Razzia enthalten soll. „Das kann man nicht auf die lange Bank schieben“, sagte er dem Tagesspiegel. „Aber wir lehnen es ab, das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben.“ Auch Edathy zeigte sich überzeugt, eine solche Regelung verstoße gegen das Grundgesetz. „Wir sollten ausschließen, dass dieses Gesetz wieder vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird“, sagte Edathy.neu

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