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Politik: Schaar kritisiert Schäuble wegen Bankdaten-Gutachten

Berlin - Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die späte Herausgabe seines Rechtsgutachtens zum Ankauf gestohlener Bankdaten kritisiert. Erst nach Klage des Tagesspiegels hatte sich Schäuble vergangene Woche dazu bereit erklärt.

Berlin - Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die späte Herausgabe seines Rechtsgutachtens zum Ankauf gestohlener Bankdaten kritisiert. Erst nach Klage des Tagesspiegels hatte sich Schäuble vergangene Woche dazu bereit erklärt. „Das Bundesfinanzministerium erkennt damit endlich die mit dem Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Grundkonzeption an, dass der Informationszugang die Regel und die Verweigerung die Ausnahme ist“, sagte Schaar. Damit werde „erneut klargestellt, dass die Verweigerung einer Information sehr konkret begründet werden muss.“

Das nunmehr veröffentlichte Gutachten sei mehr als drei Jahre alt und beziehe sich auf einen älteren Fall, in dem der Bundesnachrichtendienst an der Beschaffung der Daten beteiligt gewesen sei, sagte Schaar weiter. In der aktuellen Debatte bringe es keine neuen Erkenntnisse. „Umso erstaunlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium das Gutachten so lange unter Verschluss gehalten hat.“

Der Bundesregierung war nach ihrer Beteiligung am Kauf einer Steuerdaten- CD aus der Schweiz Anfang 2010 vorgeworfen worden, sie unterstütze Straftaten. Schäuble hielt jedoch daran fest, sein Vorgehen sei rechtmäßig. Eine Begründung lieferte er nicht. Das jetzt vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, weder Informanten noch Amtsträger machten sich nach deutschem Recht strafbar, wenn sie entwendete Bankdaten verwerten. „Den Ankauf von Datensätzen zu mutmaßlichen Steuersündern aus zwielichtigen Quellen und ohne klare rechtliche Vorgaben sehe ich aus rechtsstaatlichen Gründen nach wie vor kritisch“, sagte Schaar. An seiner Forderung, den Umgang mit Angeboten von solchen Datensätzen per Gesetz zu regeln und die widerstreitenden Interessen damit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, halte er fest. neu

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