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Schadenersatzstreit: Durfte Sixt mit Lafontaine werben?

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Schadenersatzstreit zwischen Oskar Lafontaine, und dem Autovermieter Sixt. Das Unternehmen hatte in einer Anzeige gegen den Willen des Politikers mit dessen Bild geworben.

Karlsruhe - Sixt war deshalb im November 2004 vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zur Zahlung von 100.000 Euro an Lafontaine verurteilt worden. In der Verhandlung über die Revision von Sixt forderte der Anwalt des Autovermieters die Aufhebung des Urteils, weil "keine verbotene Benutzung des Bildes von Lafontaine" vorliege. Die Werbeanzeige war im März 1999 kurz nach dem Rücktritt Lafontaines als Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender erschienen. Sie zeigte Porträtaufnahmen von 16 Mitgliedern des damaligen Bundeskabinetts, wobei das Foto Lafontaines durchgestrichen war. Der Text der Werbeanzeige lautete: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." Das OLG sah Lafontaines Recht am eigenen Bild verletzt.

Der Sixt-Anwalt betonte vor dem BGH, Lafontaine sei zum Zeitpunkt der Anzeige "noch Minister" gewesen. "Er hatte noch keine Entlassungsurkunde vom Bundespräsidenten erhalten." Als Minister habe Lafontaine aber sein Bild gar nicht vermarkten dürfen. Deshalb habe Sixt keinen Vermögensvorteil auf Kosten Lafontaines erlangt. "Das Bild eines amtierenden Ministers hat keinen Marktwert", betonte der Sixt-Anwalt. Dies sei anders als bei Sportlern oder Showstars.

"Aufhänger der Anzeige"

Dem hielt die Anwältin Lafontaines entgegen, es sei "nicht unstreitig", ob Lafontaine zum Zeitpunkt der Anzeige noch Minister war. Das Foto sei zudem "nicht bloßes Beiwerk, sondern der Aufhänger der Anzeige" gewesen.

Lafontaine war am 11. März 1999 als Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender zurückgetreten. Die umstrittene Werbeanzeige war am 21. März 1999 in der "Welt" und einen Tag später in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschienen. (tso/ddp)

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