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Politik: Schärferes Gesetz gegen Schwerverbrecher in Frankreich

Paris - In Frankreich müssen als gefährlich geltende Schwerverbrecher künftig damit rechnen, nach Verbüßung ihrer Strafen ohne neues Gerichtsurteil auf unbegrenzte Dauer in Sicherungsverwahrung zu kommen. Mit dieser Prinzipienentscheidung billigte der Verfassungsrat am Donnerstagabend ein kürzlich vom Parlament verabschiedetes neues Gesetz, mit dem Präsident Nicolas Sarkozy die Justiz in die Lage versetzen will, noch schärfer als bisher gegen potenzielle Wiederholungstäter vorzugehen.

Paris - In Frankreich müssen als gefährlich geltende Schwerverbrecher künftig damit rechnen, nach Verbüßung ihrer Strafen ohne neues Gerichtsurteil auf unbegrenzte Dauer in Sicherungsverwahrung zu kommen. Mit dieser Prinzipienentscheidung billigte der Verfassungsrat am Donnerstagabend ein kürzlich vom Parlament verabschiedetes neues Gesetz, mit dem Präsident Nicolas Sarkozy die Justiz in die Lage versetzen will, noch schärfer als bisher gegen potenzielle Wiederholungstäter vorzugehen. Gegen das Gesetz, das bei mehreren Richter- und Anwaltsverbänden sowie namhaften Rechtsexperten wie dem früheren sozialistischen Justizminister Robert Badinter Protest hervorrief, hatte die linke Opposition Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Nachdem im vergangenen Sommer ein gerade entlassener Pädophiler erneut straffällig geworden war, hatte Justizministerin Rachida Dati das Gesetz auf Betreiben Sarkozys ins Parlament eingebracht. Von der ursprünglichen Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf Sexualverbrecher war jedoch bald keine Rede mehr. Stattdessen kommt sie nun auch für Täter infrage, die wegen Mord, Totschlag, Folter, Entführung, Freiheitsberaubung und anderer „barbarischer Taten“ zu mindestens 15 Jahren Haft verurteilt wurden. Wenn eine Kommission unter Vorsitz eines Richters sie weiter für „gefährlich“ hält, droht ihnen jetzt eine jederzeit erneuerbare Einweisung in eine geschlossene Anstalt zur „medizinischen, sozialen und psychiatrischen Behandlung“. Da es sich nach Auffassung der Regierung dabei um keine Strafe, sondern um eine „administrative Maßnahme“ handelt, soll das neue Gesetz auch für bereits verurteilte Straftäter gelten. Dieser Auffassung schloss sich auch der Verfassungsrat an. Er schränkte jedoch die Anwendung des Gesetzes dahingehend ein, dass verurteilte Straftäter erst dann in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sie sich während der Haft einer therapeutischen Behandlung oder nach ihrer Entlassung der Sicherheitsüberwachung entziehen. Diese Überwachung zum Beispiel durch elektronische Armbänder steht indes erst in den Anfängen.

Rechtsexperten und Psychiater kritisieren die Neuregelung. Sie wenden ein, dass es in Frankreichs Gefängnissen für die Behandlung von Sexualstraftätern zu wenig Möglichkeiten gebe. Ein erstes Zentrum mit 40 Plätzen soll im Sommer geöffnet werden. Hans-Hagen Bremer

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