zum Hauptinhalt

Scharia in Deutschland: Rente für die Zweitfrau

Die Scharia wird in Deutschland nach Aussage von Rechtsexperten, anders als der Bundeskanzlerin dargestellt, in bestimmten Bereichen angewendet. „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren“, sagte der Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, Hilmar Krüger, dem „Spiegel“.

Die Scharia wird in Deutschland nach Aussage von Rechtsexperten, anders als der Bundeskanzlerin dargestellt, in bestimmten Bereichen angewendet. „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren“, sagte der Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, Hilmar Krüger, dem „Spiegel“. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So würden Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet und geschieden. Selbst Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingegangen seien, könnten in Deutschland Ansprüche geltend machen wie Unterhaltszahlungen oder einen Teil des Erbes.

Laut „Spiegel“ berufen sich deutsche Richter immer wieder auf die Scharia. So habe das Bundessozialgericht vor Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht abgelehnt. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Das Nebeneinander sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Das deutsche Recht lasse anders als etwa das kanadische auch ausländische Rechtsnormen gelten, solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false