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Politik: Scheidungsrecht scheidet die EU

Neun Länder wollen zusammenarbeiten und die Trennung binationaler Paare erleichtern

Europa geht beim Scheidungsrecht getrennte Wege. Da sich die EU-Justizminister seit fast zwei Jahren nicht darauf einigen konnten, die Scheidungen von Ehepaaren zu erleichtern, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, beantragten am Freitag in Brüssel neun EU- Staaten, das Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit“, bei der sie im kleinen Kreis gemeinsam vorgehen könnten.

Dabei geht es nicht um eine europäische Angleichung des von Land zu Land sehr unterschiedlichen Scheidungsrechts. In Schweden kann man sich innerhalb eines halben Jahres im schriftlichen Verfahren scheiden lassen. Malta lässt überhaupt keine Scheidungen zu. Die EU-Kommission hat deshalb vor zwei Jahren lediglich Regeln vorgeschlagen, wo und nach welchem Recht internationale Ehen geschieden werden können.

Bisher nämlich hatte derjenige der Ehepartner, der den ersten Schritt tat, bei der juristischen Auseinandersetzung die besten Chancen. Er konnte das Gericht und damit das Scheidungsrecht wählen, das für ihn von Vorteil war. Sein Ehepartner hatte dann das Nachsehen. Um das sogenannte „Forum shopping“ künftig zu vermeiden, schlug die EU-Kommission feste Regeln für das Verfahren vor: Normalerweise sollte dem scheidungswilligen Paar die Wahl gelassen werden, welches Scheidungsrecht es in Anspruch nimmt. Einigt es sich nicht, dann muss das Recht des Landes angewendet werden, in dem das Ehepaar lebt. Oder aber des Landes, in dem es zuletzt gemeinsam gelebt hat, sofern einer der Partner dort weiter lebt.

Dieser Vorschlag der EU-Kommission, der von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird, wurde jedoch bis zuletzt von Schweden blockiert. Die Regierung in Stockholm fürchtet, dass das liberale schwedische Scheidungsrecht durch die europäischen Regeln unterlaufen werden könnte, zum Schaden von schwedischen Bürgern, die in binationalen Ehen leben.

Am Freitag schlug die französische Präsidentschaft vor, die einfacheren Scheidungsregeln für grenzüberschreitende Ehen ohne Schweden im kleineren Kreis zu übernehmen. Österreich, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn, Luxemburg, Slowenien und Rumänien erklärten, dass sie an dieser Initiative teilnehmen. Deutschland hält sich eine spätere Teilnahme offen. Um das im EU-Vertrag vorgesehene „Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit“ anwenden zu können, bedarf es eines Beschlusses des EU-Ministerrats mit qualifizierter Mehrheit.

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