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Politik: „Scheitern des Kieler Diätengesetzes hat Folgen für den Bund“ Ex-Verfassungsrichter Benda kritisiert Landtagsfraktionen

Berlin/Kiel . Das Scheitern des umstrittenen Diätengesetzes im Landtag von Schleswig-Holstein könnte auch Auswirkungen auf Reformen der Abgeordnetenbezüge im Bundestag haben.

Von Antje Sirleschtov

Berlin/Kiel . Das Scheitern des umstrittenen Diätengesetzes im Landtag von Schleswig-Holstein könnte auch Auswirkungen auf Reformen der Abgeordnetenbezüge im Bundestag haben. Das zumindest befürchtet der Karlsruher Verfassungsrechtler Ernst Benda, der in einem Gutachten die Diätenreform in Kiel vorbereitet hat. Benda hatte vorgeschlagen, die Grundbezüge der Abgeordneten zu erhöhen, zugleich aber Zuschläge zu streichen und den Parlamentariern aufzuerlegen, wie jeder Angestellte eigene Rentenversicherungen abzuschließen. Das Konzept hätte jährliche Einsparungen im Kieler Haushalt von rund einer Million Euro ergeben.

„Dieses Konzept funktioniert auch in Berlin“, sagte Benda am Dienstag und unterstützte damit die Reformgedanken, die auch im Bundestag parteiübergreifend diskutiert werden. Dass die Fraktionen von SPD und CDU in Kiel allerdings die Diätenerhöhung vorgezogen und die Pflicht zur Rentenversicherung verschoben hätten, habe „dem Gesamtkonzept einen Bärendienst erwiesen“, sagte Benda dem Tagesspiegel.

Neben der Erarbeitung eines Dringlichkeitsantrages, mit dem das Gesetz aufgehoben werden soll, stand im Kieler Landeshaus die Frage auf der Tagesordnung, wie mit der Reform in den kommenden Jahren weiter verfahren werden soll. Mit ihr einhergehen sollte eine Verkleinerung des Landtages.

Der SPD-Abgeordnete Jürgen Weber, der gegen die Erhöhung war, sprach von „irreparablen Schäden". In beiden Fraktionen herrscht nach wie vor die Meinung vor, „im Grundsatz" das Richtige getan zu haben. Fehler habe es lediglich bei der „Vermittlung" der Diätenpläne gegeben. Beide Fraktionen hatten sich in den vergangenen Wochen als bundesweite Vorreiter der auch andernorts anstehenden Diätendebatte gesehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil erhebliche Änderungen der bisherigen Praxis gefordert hatte. Die Abgeordneten in Kiel hatten nicht nur eine kräftige Erhöhung der Grunddiäten beschlossen, sondern auch eine starke Kürzung der Zulagen für die meisten Funktionsträger im Parlament. Und sie hatten eine Neuregelung der Altersversorgung vorgesehen, die allerdings erst 2005 in Kraft treten sollte.

In Baden -Württemberg wurde unterdessen eine Erhöhung der Abgeordneten-Diäten ab März kommenden Jahres um 2,4 Prozent beschlossen.

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