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Mit einem ähnlichen Roboter schaltete die Polizei in Dallas einen Verdächtigen aus.

© dpa

Schießerei in Dallas: Unbemannte Kampfmaschinen brauchen Gesetze

Mit einem Roboter hat die Polizei in Dallas einen Verdächtigen getötet. Höchste Zeit die Befugnisse der Behörden neu zu ordnen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Sidney Gennies

Micah Xavier Johnson soll in Dallas fünf Polizisten erschossen haben. Hatte er den Tod verdient? Womöglich. War sein Tod notwendig? Womöglich nicht. Und darin liegt schon der Kern des Problems dieses Polizeieinsatzes: Der Attentäter hatte sich in einem Gebäude verschanzt, die Verhandlungen scheiterten. Um das Leben der Polizisten nicht zu gefährden, befestigten sie Sprengstoff an einem ferngesteuerten Roboter und töteten so den Verdächtigen.

Das war keine Notwehr, es war auch kein Finalerrettungsschuss, um das Leben Dritter zu schützen. Es war eine Hinrichtung ohne Prozess, ohne Geschworene, ohne Urteil. Und so bleibt die Frage: Dürfen die das?

Not ist kein guter Ratgeber

Für Kriegs- und Auslandseinsätze hat die US-Regierung das eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Friedensnobelpreisträger Barack Obama hat persönlich mehr als 500 Drohnenangriffe autorisiert. Mehr als 3000 Terroristen sollen seit Amtsantritt 2009 so gezielt getötet worden sein – und fast 400 Zivilisten. Spätestens jetzt werden sich US-Bürger fragen müssen, ob sie solch ein Vorgehen auch auf amerikanischem Boden dulden wollen.

Unbemannte Fahr- und Flugzeuge gehören längst zum Arsenal der Strafverfolgungsbehörden. Doch noch gibt es keine verbindliche Rechtsgrundlage. Lediglich North Dakota hat die Ausrüstung von Drohnen mit nicht-tödlichen Waffen ausdrücklich erlaubt. Der Bomben-Einsatz des Roboters in Dallas war improvisiert und aus der Not geboren. Die aber ist kein guter Ratgeber. Der Fall in Dallas darf deshalb nicht zum Präzedenzfall werden. Er muss Anlass sein, die Befugnisse der Polizei neu zu regeln.

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