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Politik: Schily gibt sich vor Gericht gute Chancen

Berlin - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily will das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von rund 22 000 Euro nicht akzeptieren. „Wem ist eigentlich dadurch gedient, dass der Bundestagspräsident im stillen Kämmerlein in meine Umsätze hineinschaut?

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily will das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von rund 22 000 Euro nicht akzeptieren. „Wem ist eigentlich dadurch gedient, dass der Bundestagspräsident im stillen Kämmerlein in meine Umsätze hineinschaut?“, sagte Schily am Donnerstag in der ARD. Er bekräftigte noch einmal, dass er vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen werde.

Schily hatte sich geweigert, die einzelnen Honorarvereinbarungen aus seiner Anwaltstätigkeit offenzulegen und diese Entscheidung damit begründet, er sei – ähnlich wie ein Arzt – gegenüber seinen Mandanten zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Wenn sie die freien Berufe noch im Parlament halten wollen (…), dann müssen wir auch die Grundprinzipien solcher Berufsausübungen respektieren“, sagte der 75-Jährige. Schily betonte, dass er dem Bundestagspräsidenten Auskunft über seine Nebeneinkünften gegeben habe – allerdings nur in Summe und ohne konkrete Honorarbeträge, wie es die Regelungen für die Nebentätigkeit vorsehen. Er könne nicht einzelne Details aus Vereinbarungen mit Mandanten kundtun, sagte Schily. Weil er so wenige Mandanten habe, sei deren Identität sonst rasch herausgefunden. Als Anwalt habe er dies zu verhindern, um die Schweigepflicht gegenüber seinen Mandanten – eine Bestimmung im Strafgesetzbuch – nicht zu gefährden. Für seine Klage vor dem Verwaltungsgericht sei er sehr zuversichtlich, dass ihm das Gericht recht geben werde, sagte Schily. Denn die Frage, wie mit der Schweigepflicht von Anwälten umzugehen sei, sei weiterhin ungeklärt.

Eine grundsätzliche Klage von Bundestagsabgeordneten gegen die Offenlegung von Nebeneinkommen war im vergangenen Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, allerdings sehr knapp. Die Regelung, gegen die Schily nun verstoßen hat, ist unter der rot-grünen Regierung erlassen und im Bundestag auch mit der Stimme Schilys beschlossen worden. Antje Sirleschtov

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