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Kämpferisch. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verteidigt die schwarz-gelbe Reform der Hartz-Reformen am Freitag im Bundestag. Foto: Berthold Stadler/dapd

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Schlagabtausch: Bundesrat muss noch über Hartz-IV-Sätze entscheiden

SPD und Union werfen sich gegenseitig Tatenlosigkeit vor, doch der Bundestag hat die Hartz-IV-Reform beschlossen. Im Bundesrat könnte es ein hartes Tauziehen geben.

Berlin - Nach einem Rededuell zwischen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel hat der Bundestag am Freitag die Hartz-IV-Reform beschlossen. Für das Gesetz, welches die Einführung eines Bildungspakets sowie die Anhebung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene um fünf Euro vorsieht, stimmten 302 Abgeordnete. 255 votierten dagegen.

Der neuen Regelung muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen, wo der schwarz-gelben Koalition eine Stimme fehlt. Sollte es der Regierung nicht gelingen, etwa das von CDU, FDP und Grünen regierte Saarland zur Zustimmung zu bewegen, landet das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Wie hart das Tauziehen in der Länderkammer werden kann, ließ der Redestreit im Bundestag am Freitag erahnen. Im Plenum lieferten sich Union und SPD über Stunden hinweg einen harten Schlagabtausch. Die SPD ersetzte ihren Redner in der Schlussberatung kurzfristig durch SPD-Chef Gabriel, der von der Leyen attackierte, nachdem die CDU-Politikerin bereits gesprochen hatte. Die Unionsfraktion tauschte daraufhin ihren letzten Redner ebenfalls aus, um von der Leyen ein zweites Mal ans Rednerpult zu schicken. Danach wurde die Sitzung auf Antrag der Linken zwischenzeitlich unterbrochen.

Gabriel nannte Arbeitsministerin von der Leyen eine „Staatsschauspielerin“ und warf ihr vor, mit dem Bildungspaket die falsche Richtung einzuschlagen. Der SPD gehe es darum, die Bildungsinfrastruktur zu verbessern und Ganztagsschulen und Kindertagesstätten auszubauen. Von der Leyen wolle stattdessen lediglich die Transferleistungen für einen kleinen Teil der Familien erhöhen. Dies bringe den Betroffenen nichts. „Deswegen können wir auch nicht in Ihr Boot steigen, denn Sie schippern in die falsche Richtung.“

Von der Leyen hielt Gabriel ihrerseits vor, nur das „Armutszeugnis von elf Jahren“ Regierungsbeteiligung der SPD vorgetragen zu haben. Sie habe als Arbeitsministerin zwei Urteile des Verfassungsgerichts umsetzen müssen, die die Hartz-IV-Gesetzgebung unter Rot-Grün in Grund und Boden gerichtet hätten. Das neue Gesetz bringe bedürftigen Kindern nun größere Bildungschancen. Sie lade die Opposition ein, „diesen Weg der Chancen mitzugehen und nicht auf dem Holzweg der Ablehnung zu bleiben“.

Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar mehr Transparenz bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze und zusätzliche Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder gefordert. Die damals geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro könnten zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch „nicht als evident unzureichend angesehen werden“. Der Bedarf müsse aber künftig auf empirischer Grundlage ermittelt werden, die Berechnung müsse auch den Bedarf heranwachsender Kinder berücksichtigen.

Seither streiten Experten, wie die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen sind. Wurde früher das statistische Berechnungsmodell unter anderem wegen seiner pauschalen Abschläge kritisiert, vor allem bei der Berechnung für Kinder, so fallen jetzt ganze Posten weg, etwa für Mobilfunk, Auto, Bier oder Zigaretten. Sozialrichter erwarten eine erneute Klageflut. Auch könnte es erneut eine Vorlage in Karlsruhe geben.

Das neue Gesetz steht am 17. Dezember auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die SPD machte ihre Zustimmung zu der Reform ebenso wie die Grünen erneut von einem Einstieg in einen gesetzlichen Mindestlohn abhängig. Andernfalls werde die SPD dem Paket im Bundesrat nicht zu einer Mehrheit verhelfen, sagte SPD-Vizefraktionschefin Elke Ferner. Die saarländischen Grünen machten deutlich, dass sie nach derzeitigem Stand den Weg in die Länderkammer für die Neuregelung nicht frei machen werden. Er rechne auch nicht mit einem Verhandlungsangebot der Bundesregierung, sagte Grünen-Landeschef Hubert Ulrich im Deutschlandfunk.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kritisierte das Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien am Freitag ebenfalls als unzureichend. Angesichts der von der Bundesregierung vorgesehenen Höhe ließen sich die Betroffenen damit kaum „nennenswert“ unterstützen, sagte die Direktorin der Bundesbehörde, Elisabeth Pott. Zur Förderung der körperlichen Bewegung müsse mehr getan werden. Das Paket in Höhe von insgesamt 740 Millionen Euro sieht für sportliche oder musische Freizeitgestaltung einen Betrag von zehn Euro pro Monat und Kind vor. Nach Einschätzung Potts steht bei einem Fünftel der Kinder in Deutschland eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung zu befürchten.

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