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Politik: Schluss mit der Ruhe Früher war Strafe

ein Spektakel, heute gilt jeder Häftling als erledigter Fall. Der Reformdruck ist verflogen. Dabei müssen sich Gefängnisse ändern und Schritt halten mit der Wirklichkeit. Sonst verfehlen sie ihr Ziel.

Die meisten kennen Gefängnisse nur von außen, und die wenigsten denken bei ihrem Anblick an die Repräsentation moderner Staatlichkeit. Dabei sind sie dies, vielleicht mehr als Regierungssitze und Parlamentsgebäude. Sinnbilder des staatlichen Gewaltmonopols, mit dem sich eine Gesellschaft von Fehde und Blutrache verabschiedet hat. So sind Gefängnisse bis heute Ausweis eines Zivilisationsfortschritts. Wen ein Staat einsperrt, wie er mit den Eingesperrten umgeht und wann und unter welchen Bedingungen sie entlassen werden, das ist nach wie vor ein Index für die Humanität eines Gemeinwesens. Gefängnisse sind wichtig. Warum interessieren sie dann kaum jemanden?

Das Interesse der Öffentlichkeit für eine Straftat endet mit dem Urteil. Das mag anders gewesen sein, als noch Körperstrafen und Hinrichtungen zelebriert wurden. Die moderne Freiheitsstrafe dagegen ist unspektakulär, ja langweilig. Schicksalhaft für den Einzelnen, unbedeutend für die Masse. Ein erledigter Fall. Dieser Befund prägt den politischen Rahmen, in dem sich Strafvollzug ereignet. Er bietet kaum Chancen, sich mit Reformismus zu profilieren. Für Verantwortliche ist er höchstens ein Risiko, wenn es zu Ausbrüchen kommt. Es muss Ruhe herrschen im Knast, drinnen und drumherum. Alles andere gilt als schlechte Nachricht.

Historisch betrachtet ist der Knast eine Hinwendung zum Menschlichen. Im Mittelalter war das Gefängnis noch das charakteristische „Loch“, gelegen unterhalb der Turmwache an den Stadtmauern. Um den „Vollzug“ einer Freiheitsstrafe handelte es sich dabei nicht, es war das stinkende Verlies, indem ein Verdächtiger bis zu seiner Gerichtsverhandlung festgehalten wurde. Heute würde man Untersuchungshaft dazu sagen. Die Situation änderte sich erst mit dem Aufkommen von Zuchthäusern im 16. Jahrhundert, einem Modell aus den Niederlanden, das rasch Verbreitung fand. Dort allerdings wurden Menschen durch Arbeit förmlich zugrunde gerichtet, sie sollten durch Arbeit gezüchtigt werden. Eine grausame Schinderei, jedoch mit einem verhältnismäßig fortschrittlichen Motiv, der Besserung des Inhaftierten. Heute würde man dies Resozialisierung nennen, und Knastarbeit ist noch immer eine gesetzliche Pflicht. Ob es so bleibt, entscheiden die Bundesländer, die seit der Föderalismusreform für die Vollzugsgesetze zuständig sind. Mancher sagt, es sei unnötig. Schließlich könnten die Entlassenen nicht damit rechnen, draußen einen Job zu finden. Wird also das Ertragenkönnen von Arbeitslosigkeit zum Resozialisierungsziel? Auch Fachleute streiten darüber.

Letztlich waren es verkappte Leibesstrafen, die die Zuchthäusler zu erleiden hatten. Sie wurden über die Jahrzehnte immer mehr zu Ausgebeuteten, die Wirtschaft entdeckte sie als Billig-Arbeitskräfte. Der Impuls, der den Übergang vom Zuchthaus zum Gefängnis kennzeichnete, kam aus der neuen Welt. Vom „Pennsylvanischen System“, in dem die Insassen in der Zelle mit sich und der Bibel allein gelassen wurden, war es vor allem die Art der Anlage, die in Europa kopiert wurde. Sternförmige Grundrisse ließen ein Panoptikum entstehen, in dem ein einzelner Wachtposten eine Vielzahl Gefangener kontrollieren konnte. Auch die JVA Tegel wurde nach diesem Prinzip errichtet. Heute erledigen Videokameras die Aufgabe.

Es war, wie oft, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die eingeschliffenen Vollzugsmuster in Deutschland veränderte. Es ging um einen von der Anstaltsleitung abgefangenen Brief. Das war 1972. Die von den 68ern ins Nachdenken gebrachte Republik lernte Gefangene plötzlich als Grundrechtsträger kennen. Zuvor hieß es, die Häftlinge befänden sich in einem „besonderen Gewaltverhältnis“, das mit ministeriellen Erlassen hinreichend geregelt sei. Doch man braucht förmliche Gesetze, um Grundrechte einzuschränken. So kam das Land zu seinem ersten Strafvollzugsgesetz (StVollzG), das bis heute gilt, soweit die Länder ihren Vollzug noch nicht selbst gestaltet haben. Es stattet die Gefangenen mit Rechten aus und ermöglicht deren Durchsetzung. Wenn heute oft ein Anspruchsdenken beklagt wird, hierher rührt es. Übrigens wird sogar das Freiheitsgrundrecht der Gefangenen respektiert. Wer flieht, macht sich allein dadurch nicht strafbar. Anders aber, wer einem Fliehenden hilft.

Mit dem Erlass des StVollzG 1977 zog ein reformerischer Windstoß durch das Land, der immerhin kräftig genug war, um in Teilen der ein paar Jahre später gegründeten Grünen die Komplett-Abschaffung zu fordern. Davon redet heute keine Partei mehr. Überlegungen, die ewige Dualität aus Geld- und Freiheitsstrafe zu überwinden, haben regelmäßig wenig Folgen. Heute steht der Strafvollzug unter der Kuratel von spezialisierten Beamten, Juristen, Sozialarbeitern und Psychologen.

Trotzdem muss Strafvollzug fortentwickelt werden, jedenfalls in Alltag und Praxis. Resozialisierung bleibt das Leitmotiv. So lange sich das Leben draußen ändert, muss das Leben drinnen Schritt halten. Wer eingeschlossen wird, darf den Anschluss nicht verlieren. Auch werden manche Rechte heute neu betrachtet, etwa der Gleichheitsanspruch. Bei Strafe und Vollzug werden von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Knast zu Knast oder auch nur von Zelle zu Zelle große Unterschiede hingenommen. Wie fände man das, wäre man selbst betroffen? Jost Müller-Neuhof

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