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Politik: Schönefelds Ausbau zum Großflughafen vorerst gestoppt Bundesverwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt Entscheidung in der Hauptsache erst 2006

Berlin/Leipzig - Die Pläne für den Bau eines neuen Flughafens für Berlin und Brandenburg in Schönefeld haben am Donnerstag einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass mit den Bauarbeiten nicht vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache begonnen werden darf.

Berlin/Leipzig - Die Pläne für den Bau eines neuen Flughafens für Berlin und Brandenburg in Schönefeld haben am Donnerstag einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass mit den Bauarbeiten nicht vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache begonnen werden darf. Zulässig sind nur vorbereitende Maßnahmen. Damit gab das Gericht Klagen von Anwohnern statt, die einen Baustopp gefordert hatten. Wie sich der Beschluss auswirken wird, wurde am Donnerstag unterschiedlich beurteilt. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, die Entscheidung zum Baustopp sei keine Entscheidung in Sachen Flughafen-Ausbau.

Das Gericht selbst wies darauf hin, dass diese Eilentscheidung nichts über den Erfolg oder Misserfolg der Klagen in der Hauptsache aussage. Der 4. Senat des Gerichts bezeichnete vielmehr den endgültigen Verfahrensausgang ausdrücklich als offen. Dabei nannte das Gericht zum ersten Mal selbst einen Termin für das Hauptsacheverfahren. Es sei „bemüht“, im Verlauf des ersten Halbjahres 2006 zu entscheiden. Bisher hatten die Planer nur gehofft, dass die Entscheidung im Verlauf des Jahres 2006 fallen könnte.

Nach dem für den Flughafenausbau geltenden Beschleunigungsgesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz. Es gingen knapp 4000 Klagen ein, aus denen das Gericht zunächst etwa 50 Musterverfahren ausgewählt hat.

Der so genannte Planfeststellungsbeschluss, der den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) genehmigt hat, war im vergangenen August erlassen worden. Die dagegen eingereichten Klagen haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung bei den Bauarbeiten. Deshalb hat eine Reihe von Klägern gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses geklagt.

Das Interesse der Kläger, bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache von Bauarbeiten verschont zu bleiben, sei höher einzuschätzen als das Interesse der Flughafenplaner, entschieden die Richter. Das Vorhaben sei mit baulichen und sonstigen Eingriffen verbunden, die geeignet seien, das Gesicht des davon betroffenen Raumes weit über den vorhandenen Flughafen hinaus nachhaltig zu verändern. Es erschien dem Gericht nicht vertretbar, solche Eingriffe zuzulassen, die möglicherweise nur schwer rückgängig zu machen seien.

Zu einem derartigen Eingriff gehört der geplante Bau des unterirdischen Flughafenbahnhofs. Die Flughafengesellschaft wollte mit den Arbeiten Anfang 2006 beginnen. Jetzt verschiebt sich der Terminplan, und die geplante BBi-Eröffnung zum Winterflugplan 2010 gerät ins Wanken.

Bis 2006 können die Vorbereitungen für den Bau ohnehin fast uneingeschränkt weitergehen. Diese führten zu keinen irreparablen Nachteilen für die Kläger und dürften deshalb von der Flughafengesellschaft auf eigenes Risiko vorgenommen werden. Dazu gehören die Sanierung von Altlastenflächen oder Maßnahmen zur späteren Grundwasserabsenkung. Die Richter haben die geplante „Vorwegmaßnahme“ bis Ende 2005 zugelassen.

Die Industrie- und Handelskammer von Berlin bezeichnete den Baustopp als „herben Rückschlag“, der die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg bremse. Das Bundesverkehrsministerium dagegen geht davon aus, dass der Großflughafen ohne weitere Verzögerungen realisiert werden kann.

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