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Politik: Schröder: Im Fall China entscheide ich Kanzler will Aufhebung des Waffenembargos auch gegen den Bundestag durchsetzen / Grüne protestieren

Berlin - Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will eine Aufhebung des Waffenembargos gegen China auch gegen den Willen des Bundestages durchsetzen. Er beruft sich dabei auf das Grundgesetz.

Von Matthias Meisner

Berlin - Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will eine Aufhebung des Waffenembargos gegen China auch gegen den Willen des Bundestages durchsetzen. Er beruft sich dabei auf das Grundgesetz. Die Grünen protestierten umgehend. In der „Zeit“ argumentierte der Kanzler, das Embargo sei 1989 nicht wegen einer aggressiven, militärisch unterstützten Außenpolitik Pekings verhängt worden, sondern „wegen der Vorgänge auf dem Platz des Himmlischen Friedens“. Seitdem seien fast 16 Jahre vergangen. „Ich setze weiter auf eine Entwicklung zu mehr Liberalität.“

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt argumentierte, China erfülle weder in der Innen- noch in der Außenpolitik die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Waffenembargos. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des „Zeit“-Gespräches mit Schröder fasste die Politikerin in einer Erklärung zusammen, was aus Sicht ihrer Partei gegen die Aufhebung der Sanktion spricht: eklatante Menschenrechtsverletzungen in China, massive Defizite bei den Freiheitsrechten, schließlich auch die wiederholten kriegerischen Drohungen gegen Taiwan. Es lägen „keine neuen Tatsachen auf dem Tisch“, die eine Aufhebung des Waffenembargos rechtfertigen würden.

Die Sanktion war von der EU nach der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung in Peking 1989 verhängt worden. Schröder und der französische Präsident Jacques Chirac streben eine möglichst schnelle Aufhebung an. Dagegen laufen in Deutschland nicht nur die Grünen Sturm, sondern in seltener Einmütigkeit mit ihnen auch die Union. Am 14. April will sich der Bundestag mit einem Antrag von CDU/CSU und FDP befassen, der auf dem Waffenembargo gegen China beharrt. Schröder sieht darin nur den Versuch der Opposition, Streit in die Koalition zu tragen: „Diese Spielchen sind zu durchsichtig, als dass die Erfolg haben könnten.“

Der Kanzler erläuterte, er müsse Bedenken „zur Kenntnis nehmen, diskutieren und auch in meine Entscheidung einfließen lassen“. Er gehe mit jedem Votum des Parlaments ernsthaft um. Letztlich aber habe er nicht die Absicht, seine Haltung zu ändern. Dass er dies auch nach einem gegenteiligen Beschluss des Bundestages nicht müsse, begründet Schröder mit dem Satz: „In der Verfassung steht, dass die Außenpolitik von der Bundesregierung gemacht wird.“ Die Verfassungslage sei eindeutig. Offenbar spielt er damit auf Artikel 32 des Grundgesetzes an, in dem es heißt: „Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.“ Staatsrechtler sind sich jedoch einig, dass damit keineswegs nur die Regierung gemeint ist.

Die Opposition kritisierte Schröder heftig. Der CDU-Außenpolitiker Friedbert Pflüger meinte: „Herr Schröder verliert offenkundig jede Bodenhaftung und ignoriert, dass er von diesem Parlament gewählt wurde.“ Der FDP-Abgeordnete Werner Hoyer warf dem Kanzler vor, nur noch stur auf seiner Macht zu beharren und eine drohende Abstimmungsniederlage im Bundestag vorwegzunehmen. Eine Entscheidung der EU wird nicht vor dem Sommer erwartet.

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