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Schuldenbremse: Guter Tag für Kassenwarte

Der Bundestag ändert das Grundgesetzt und beschließt die Schuldenbremse. Parlamentspräsident Lammert stimmt dagegen, weil er die neuen Grundgesetzartikel für sprachlich missraten hält.

Berlin - Für die Finanz- und Haushaltspolitiker in Bund und Ländern bedeutet dieser letzte Freitag im Mai 2009 eine Sternstunde: Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung, mit der eine striktere Schuldengrenze eingeführt wird, soll dazu dienen, die öffentlichen Haushalte wieder in den Griff zu bekommen. Derzeit stehen Bund und Länder mit gut 1,5 Billionen Euro in der Kreide, wegen der Zusatzschulden für die aktuelle Krisenbekämpfung wird sich diese Summe in den nächsten Jahren aber zwangsläufig noch erhöhen. Allein der Bund gibt 15 Prozent des Etats allein für Zinsen aus. Die neue Schuldengrenze wird beim Bund wohl erst 2016 richtig wirken, in der Mehrzahl der Länder etwas früher.

„Historische Tragweite“ bescheinigte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) dem Beschluss, den allerdings 19 Sozialdemokraten nicht mittrugen und der auch bei SPD-Politikern in den Ländern nicht auf Begeisterung stößt. Ihnen (und auch der Linkspartei, vielen Grünen und den Gewerkschaften) ist das Korsett, das sich der Staat jetzt zulegt, zu eng. Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn befürchtet, dass vor allem die Länder die neuen Vorgaben mittelfristig gar nicht einhalten können. Steinbrück widersprach deutlich der zuletzt von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) vorgetragenen Klage, künftig seien Konjunkturprogramme kaum noch möglich.

In der Tat sieht die neue Regelung vor, dass in Abschwungphasen Steuermindereinnahmen durch Schulden ausgeglichen werden können – nur müssen sie bindend im Aufschwung wieder abgetragen werden. Für Notsituationen (darunter fallen auch heftige Wirtschaftskrisen) ist eine zusätzliche Verschuldung erlaubt. Als „absurd“ bezeichnete SPD-Fraktionschef Peter Struck den Vorwurf, die Schuldenbremse werde den Staat knebeln.

Grundsätzlich dürfen Bund und Länder ihre Ausgaben künftig nur noch ohne Einnahmen aus Krediten decken. In den Ländern soll das besonders strikt gelten, für sie gilt das Gebot der strikten Nullverschuldung über einen Konjunkturzyklus hinweg. Der Bund hat sich, auf Druck vor allem aus der SPD, einen jährlichen Spielraum von 0,35 Prozent eingeräumt (derzeit etwa neun Milliarden Euro). Dass den Ländern die „Null“ (spätestens ab 2020) via Grundgesetz vorgeschrieben wird, hat für Unmut gesorgt – auch unter Juristen gibt es die Meinung, dass hier verfassungswidrig in die Haushaltsautonomie der Länder eingegriffen wird. Der Kieler Landtag strebt daher eine Verfassungsklage an, wie der dortige SPD-Fraktionschef Ralf Stegner am Freitag betonte. Auch die Linksfraktion im Bundestag erwägt, nach Karlsruhe zu ziehen.

Eine prominente Gegenstimme kam aus der CDU: Bundestagspräsident Norbert Lammert stimmte gegen das Gesetz, obwohl er dessen Ziel für richtig hält. Er wollte jedoch ein Zeichen setzen, ein gesetzgebungsästhetisches Signal sozusagen: Ihm erscheinen die neuen Grundgesetzartikel so überfrachtet und sprachlich missraten, dass er lieber mit Nein votierte. Auch die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bemängelte, dass die Formulierungen den Anforderungen an einen Verfassungstext nicht entsprächen. „Der beabsichtigte und richtige Weg zu einer wirksamen Verschuldungseindämmung der öffentlichen Haushalte ist zu einem Formulierungsungeheuer verkommen“, urteilte die Liberale. Wie die gesamte FDP-Fraktion enthielt sie sich der Stimme. Darauf werden die FDP-Vertreter in den Ländern wohl nicht dringen, wenn der Bundesrat über die Grundgesetzänderung am 12. Juni abstimmt. Dort kommt es für die Zweidrittelmehrheit auf die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung an. Das Ja der Länderkammer gilt als sicher.

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