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Schuldengrenze: Null-Komma-Null in den Ländern

Die Föderalismuskommission verschärft die Grundgesetzregeln für die Schuldengrenze noch – nun regt sich Protest.

Berlin - Es sollte nur eine Nachklapp-Sitzung sein – aber dann saß die Föderalismuskommission wieder stundenlang bis in den Abend hinein beisammen. Und für den 5. März ist nochmals Nachsitzen angesagt – für Detailarbeiten und den letzten Feinschliff. Dennoch vermeldeten die Kommissionschefs Günther Oettinger und Peter Struck am Donnerstagabend: Alle Unklarheiten sind beseitigt, die offenen Fragen, die es nach der Sitzung vor einer Woche noch gegeben hatte – erledigt und abgestimmt. Und zwar durchweg mit der Mehrheit der 32 Vertreter von Bund und Ländern, wie es aus Kommissionskreisen hieß. Damit kann die neue Schuldengrenze jetzt im Grundgesetz verankert werden, und es gibt Konsolidierungshilfen für die hoch verschuldeten Länder Bremen, Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.

Die waren bis zuletzt umstritten. Feilschen war angesagt. Vor allem bei zwei Ministerpräsidenten aus dem Norden. Erwin Sellering (SPD) aus Mecklenburg- Vorpommern und Peter Harry Carstensen (CDU) aus Schleswig-Holstein hatten Einwände. Carstensen wollte schlicht mehr Geld, während Sellering Probleme hatte mit der kleinen Revolution, die in der Vereinbarung steckte: Erstmals seit 1990 sollten Ost-Länder in ein Ausgleichssystem einzahlen – und zwar nicht nur in die Magdeburger Kasse, sondern eben auch für West-Länder (und die schon zu DDR-Zeiten wegen ihres erhöhten Geldbedarfs unbeliebte Hauptstadt Berlin). Carstensens Begehr aber wurde abgebügelt, und auch Sellering setzte sich nicht durch. Damit blieb es bei der vor einer Woche verkündeten Zinshilfe von 800 Millionen Euro jährlich zwischen 2011 und 2019 – 300 Millionen für Bremen, 260 Millionen für das Saarland, je 80 Millionen für die restlichen drei Länder.

Eine Mehrheit gab es auch für die Grundgesetzformulierungen zur Schuldengrenze. Hier gibt es nun eine noch deutlichere Trennung zwischen Bund und Ländern als in der Vorwoche. Die Regelung insgesamt, vor allem aber der Passus zu den Ländern wurde nochmals verschärft. Für den Bund gilt weiterhin eine Grenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr - das wären derzeit gut acht Milliarden Euro. Außerdem gibt es Ausnahmen für wirtschaftlich schlechte Jahre und für Notlagen, doch muss dann auch die Tilgung mitbeschlossen werden, was es bislang nicht gibt.

Den Ländern wird nach der nun vereinbarten Formulierung ausdrücklich die Nullverschuldung auferlegt – 0,0 Prozent des BIP, wie es im Papier von Struck und Oettinger heißt. Das könnte freilich verfassungsrechtliche Probleme geben. Denn dies wäre zweifellos ein sehr weit gehender Eingriff des Bundes in die Haushaltsautonomie der Länder. Vor allem im linken Spektrum regt sich daher Widerstand. Der Fraktionsvize der Linken, Bodo Ramelow, sprach von einer Bedrohung der Eigenstaatlichkeit der Länder, der Kieler SPD-Fraktionschef Ralf Stegner empörte sich über die Formulierung und erwägt eine Klage in Karlsruhe. „Es ist eine Einigung zu Lasten der Landesparlamente“, sagte Stegner. In Länderkreisen hält man es daher für eine sauberere Lösung, die Schuldengrenze auch den Landesverfassungen zu verankern. Die Frage ist aber, ob sich dafür überall eine Zweidrittelmehrheit findet. Im Bundesrat scheint diese Mehrheit für die Änderung des Grundgesetzes allerdings zu stehen.

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