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Politik: Schuldspruch wegen Totschlags: Haftstrafe für Mord an Obdachlosem

Wegen der Tötung eines Obdachlosen in Greifswald hat das Landgericht Stralsund am Donnerstag den Hauptangeklagten zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 21-Jährige habe sein Opfer mit einer "kaum zu überbietenden Brutalität" misshandelt, begründete der Vorsitzende Richter Rainer Loose den Schuldspruch wegen Totschlags.

Wegen der Tötung eines Obdachlosen in Greifswald hat das Landgericht Stralsund am Donnerstag den Hauptangeklagten zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 21-Jährige habe sein Opfer mit einer "kaum zu überbietenden Brutalität" misshandelt, begründete der Vorsitzende Richter Rainer Loose den Schuldspruch wegen Totschlags. Die beiden mitangeklagten 19 Jahre alten Frauen verurteilte die Kammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Mit dem Urteil blieb Loose unter dem Antrag des Staatsanwalts, der für den Haupttäter acht Jahre und für die beiden Frauen dreieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert hatte.

Als erschwerend sah das Gericht vor allem die Dauer und Intensität der Misshandlung an. Der 21-Jährige sei eine Stunde lang immer wieder zu dem wehrlos am Boden liegenden Stadtstreicher zurückgekehrt und habe mit voller Wucht in dessen Gesicht geschlagen und getreten. Anschließend habe er das blutüberströmte und schwer verletzte Opfer noch verhöhnt. Der als "Kläuser" in Greifswald bekannte Stadtstreicher war laut gerichtsmedizinischem Gutachten in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni verblutet. Durch die brutalen Tritte sei die linke Gesichtshälfte "fast vollständig zertrümmert" worden. Die beiden Mädchen hatten den 21-Jährigen zu der Bluttat aufgefordert. Nach dem Tod des Mannes kamen in Mecklenburg-Vorpommern weitere drei Obdachlose durch Schläge und Tritte von Jugendlichen ums Leben.

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