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Politik: Schutz der Zivilbevölkerung

Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung.

Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die nicht den bewaffneten Kräften angehören und die nicht an den militärischen Handlungen teilnehmen. Zivilpersonen dürfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen. Dies schließt auch unterschiedslose Angriffe aus, zum Beispiel Flächenbombardements von Großstädten, in denen sich industrielle Anlagen befinden. Alle Zivilpersonen sind immer nach den Grundsätzen der Menschlichkeit zu behandeln. Sie dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit oder Ähnlichem benachteiligt werden. Die am Konflikt beteiligten Parteien sind dazu verpflichtet, in jeder möglichen Weise die infolge

bewaffneter Konflikte getrennten Familien zusammenzuführen. Dabei sollte besonders die Tätigkeit humanitärer Organisationen gefördert werden,

die sich dieser Aufgabe widmen. mis

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