zum Hauptinhalt
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, vor den Sondierungsgesprächen mit den Grünen.

© Daniel Reinhardt/dpa

Schwarz-Grün verhandelt in Kiel: Günther wählt den falschen Koalitionspartner

Eine Regierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist zu mächtig. Solche großen Koalitionen widersprechen der Grundidee der Demokratie. Ein Gastbeitrag.

Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bonn und langjähriges Mitglied der SPD.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther hatte nach seinem Wahlsieg am 8. Mai 2022 die Öffentlichkeit damit überrascht, dass er die Jamaika-Koalition mit Grünen und FDP am liebsten fortsetzen wollte. Rechnerisch besteht dazu keine Notwendigkeit. Die CDU hätte sowohl mit der FDP als auch mit den Grünen eine eigene Mehrheit. Aus Sicht der kleinen Partner hätte eine „Überschuss-Koalition“ den Nachteil, dass sie als Mehrheitsbeschaffer gegeneinander ausgespielt werden können.

Tatsächlich haben beide Parteien Günthers Gedankenspielen eine Absage erteilt. Und Günther hat sich am Montag für Koalitionsgespräche mit den Grünen entschieden. Nach dem Lehrbuch der Koalitionstheorie hätte er sich jedoch für die FDP entscheiden müssen: Diese ist einerseits der im Vergleich zu den Grünen numerisch deutlich schwächere Partner, gegen den man entsprechend mehr durchsetzen könnte. Zum anderen sind die politikinhaltlichen Schnittmengen der CDU mit der FDP größer als mit den Grünen.

Nun aber dennoch Koalitionsgespräche mit den Grünen. Die dahinterliegenden strategischen Überlegungen sind aus CDU-Sicht nachvollziehbar. Hält man die Grünen im eigenen Lager, lässt sich eine öko-bürgerliche Mehrheit gegen die Konkurrenz der Sozialdemokratie womöglich langfristig absichern.

Große Koalitionen wurden bisher nur im Notfall gebildet

Die Aufnahme von schwarz-grünen Koalitionsgesprächen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls am Montag beflügelt solche Überlegungen noch. Dennoch wäre Schwarz- Grün in Schleswig-Holstein ebenso wenig eine gute Idee wie eine übergroße Jamaika-Koalition. In der Bundesrepublik galt es bisher immer als eine Art Naturgesetz, dass große Koalitionen nur im Notfall gebildet werden. Bei Schwarz- Grün handelt es sich aber um genau das: eine große Koalition, die aus den beiden stimmen- und sitzstärksten Fraktionen besteht.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Im Bewusstsein wird das vermutlich deshalb verdrängt, weil sich Große Koalition – in diesem Falle großgeschrieben – im Parteiensystem der Bundesrepublik bis vor Kurzem stets auf „Schwarz-Rot“ oder „Rot- Schwarz“ gereimt hat, also auf ein Bündnis von Union und SPD. Diese Zeiten sind im heutigen Sechsparteiensystem und der schwindenden Dominanz der Volksparteien aber passé.

Aus demokratischer Sicht liegt das Hauptproblem der großen Koalitionen in der mit ihr einhergehenden Schwäche der parlamentarischen Opposition. Dabei ist deren Vorhandensein und Funktionsweise das essenzielle Merkmal der Demokratie im Allgemeinen und der parlamentarischen Demokratie im Besonderen.

Die Rolle der Opposition wird in den meisten Länderverfassungen eigens hervorgehoben

Die meisten Länderverfassungen – leider nicht das Grundgesetz – tragen dem Rechnung, indem sie die Bedeutung der Opposition sogar eigens hervorheben. In der Verfassung Schleswig-Holsteins wird in Artikel 18 ausdrücklich deren Recht auf politische Chancengleichheit festgeschrieben. Derselbe Artikel betont im zweiten Absatz zudem die besondere Rolle des von der stärksten Oppositionspartei gestellten „Oppositionsführers“.

Das Recht auf politische Chancengleichheit konkretisiert sich in den in der Verfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtags festgeschriebenen Minderheitenrechten, die freilich an bestimmte Quoren gebunden sind. So muss ein Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein von einem Drittel der Abgeordneten oder von zwei Fraktionen gemeinsam beantragt werden, die Prüfung der Verfassungsgemäßheit eines Volksbegehrens von einem Viertel der Abgeordneten und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel der Abgeordneten.

Dasselbe Quorum genügt im Rahmen des Untersuchungsausschusses für die Beantragung von Akteneinsicht – im Plenum des Landtags ist dafür ein 25-Prozent-Quorum vorgeschrieben. Und Verfassungsänderungen bedürfen im Kieler Landtag einer Zweidrittelmehrheit.

Schwarz-Grün hätte 48 von 69 Sitzen im Landtag

CDU und Grüne würden, wenn sie eine Regierung bilden, im neuen Kieler Landtag mit 48 von 69 Sitzen über eine solche Zweidrittelmehrheit verfügen. Alle eben genannten Kontrollrechte der Opposition liefen damit praktisch ins Leere. Sie könnten von den Oppositionsparteien überhaupt nicht oder – bei der Normenkontrolle, der Akteneinsicht im Landtagsplenum oder der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – nur gemeinsam ausgeübt werden.

Die normative Vorstellung einer „Regierung im Wartestand“, die mit der Opposition im parlamentarischen Regierungssystem verbunden wird, wäre Makulatur. Schleswig-Holstein würde damit dem schlechten Beispiel des Bundes folgen, wo die FDP durch ihren verantwortungslosen Ausstieg aus den Jamaika-Verhandlungen 2017 dafür sorgte, dass erneut eine große Koalition gebildet werden musste und die Rolle der führenden Oppositionspartei der rechtspopulistischen AfD zufiel.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Soll die Formel, dass eine parlamentarische Regierung als Widerpart eine starke Opposition braucht, nicht eine bloße Floskel werden, wären CDU und Grüne in Schleswig-Holstein gut beraten, von der Idee einer gemeinsamen Regierung Abstand zu nehmen. Die Alternativen liegen auf der Hand: Die CDU könnte mit der FDP – dem politikwissenschaftlichen Lehrbuch folgend – eine „kleine“ Koalition bilden. Oder sie regiert alleine als Minderheitsregierung und verabredet für deren Bildung und Unterstützung eine Tolerierung durch einen oder vielleicht sogar beide „Jamaika-Partner“ – Letzteres würde auf ein Regieren mit wechselnden Mehrheiten hinauslaufen.

Beides wäre besser als eine (über)große Mehrheitsregierung. Diese kann zwar als Versuch, einen möglichst breiten Konsens in der Gesellschaft abzubilden, positiv „geframt“ werden, doch unter Demokratiegesichtspunkten überwiegen die Nachteile klar.

Frank Decker

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false