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Die Küche noch schnell polieren und dafür dann das Bargeld einstecken - Auftraggeber sollten den Lohn für die Haushaltshilfe besser überweisen. Dann können sie die Aufwendungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen sogar steuerlich geltend machen.

© dpa-tmn/Kai Remmers

Schwarzarbeit: Rund 80 Prozent der Haushaltshilfen arbeiten schwarz

Trotz steuerlicher Erleichterungen ist nur jede fünfte Haushaltshilfe korrekt angemeldet, berechnet das Institut der deutschen Wirtschaft.

In deutschen Privathaushalten arbeiten auch nach der Einführung neuer legaler Beschäftigungsmöglichkeiten rund 80 Prozent der Haushaltshilfen schwarz. Im Jahr 2015 seien vier Fünftel der insgesamt rund 3,6 Millionen Haushaltshilfen "in keinem legalen Verhältnis beschäftigt" gewesen, heißt es in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), aus der die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" zitierte.

Der Erhebung zufolge waren im vergangenen Jahr in etwa neun Prozent aller Privathaushalte Putz- oder sonstige Hilfen tätig. Im Verlauf der vergangenen zehn Jahre sei die Zahl der illegal beschäftigten Haushaltshilfen immerhin um 600.000 bis 800.000 Personen gesunken, heißt es in der IW-Studie. Die Zahl der Haushaltshilfen in Mini-Jobs sei zwischen 2005 und 2015 um fast 200.000 auf nunmehr 300.000 gestiegen.

In den vergangenen Jahren waren immer wieder Neuregelungen eingeführt worden, um die hohe Zahl illegaler Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten abzubauen. So gibt es schon seit 1999 anmeldepflichtige Mini-Jobs, die für den Arbeitnehmer weitgehend abgaben- und steuerfrei sind. Der Arbeitgeber hat eine geringe pauschale Steuer zu entrichten. Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Haushaltshilfen wurde überdies generell ausgeweitet. (AFP)

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