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Schwarzgeld-Affäre: BGH verhandelt Revision von Kanther und Weyrauch

Im April 2005 wurde der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther wegen Untreue zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Jetzt wollen die Anwälte eine Aufhebung des Urteils erreichen.

Karlsruhe - Es war ein Urteil, dessen Härte Beobachter überraschte und die prominenten Angeklagten sichtlich schockierte. Im Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeld-Affäre wurde der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) im April 2005 wegen Untreue zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Wiesbadener Landgericht verhängte gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär der Hessen-CDU außerdem eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Der mitangeklagte Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 61.200 Euro.

Am Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Revisionen von Kanther und Weyrauch. Deren Anwälte wollen eine Aufhebung des Urteils und einen Freispruch in einem neuen Prozess erreichen. Der BGH will seine Entscheidung Mitte Oktober verkünden.

In dem Verfahren geht es um die Verschiebung von umgerechnet rund elf Millionen Euro Parteivermögen ins Ausland an den Büchern der Partei und am CDU-Landesvorstand vorbei. Als das Geld später wieder zurückfloss, wurde es als "Vermächtnisse aus jüdischen Emigrantenkreisen" getarnt. Die tatsächliche Herkunft des Geldvermögens ist ungeklärt.

Keine Schädigung des Parteivermögens?

In ihren Revisionen machen die Angeklagten geltend, ihr Verhalten habe zwar gegen das Parteiengesetz verstoßen und sei politisch falsch gewesen. Es sei dem zu betreuenden Vermögen der Partei aber "kein Schaden" entstanden. Ihr Vorgehen könne daher nicht als strafbare Untreue gewertet werden. Dass der Vorstand der Landes-CDU über das Vermögen nicht verfügen konnte, sei kein Schaden im Sinne des Untreue-Tatbestands, sagte der Anwalt Weyrauchs, Eberhard Kempf. "Es gab keinen Dispositionsschaden".

Das Landgericht stützte seine Verurteilung jedoch vor allem auf einen von den Angeklagten verursachten "Gefährdungsschaden" für die Partei, weil es durch die Abgabe falscher Rechenschaftsberichte zu einem erheblichen Verlust staatlicher Parteienfinanzierung kam. Kanther wirkte ab 1994 als Landesvorsitzender der CDU Hessen an der Vorlage von Haushaltsplänen und Rechenschaftsberichten mit, die laut Urteil nach seiner und Weyrauchs Kenntnis unrichtig waren. Denn darin war das verschleierte Vermögen nicht aufgeführt.

Tatsächlich verlangte der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) mit Bescheid vom 14. Februar 2000 von der Bundes-CDU wegen eines falschen Rechenschaftsberichtes ihres hessischen Landesverbandes 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung zurück. Das Bundesverfassungsgericht billigte den Strafbescheid.

Treuhandkonto in der Schweiz

Kempf will aber geltend machen, dass die Angeklagten keine Untreue begangen hätten, weil dafür eine "vorsätzliche" Vermögensschädigung nötig sei. Die Angeklagten hätten aber 1983 nichts von dem später drohenden "Thierse-Schaden" wissen können. Nach Angaben Kempfs hat auch die Bundesanwaltschaft "Zweifel, ob das Urteil mit der vom Landgericht gegebenen Begründung zu halten ist". Die Bundesanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Laut Urteil wollte Kanther 1983 als CDU-Landesgeschäftsführer das auf Konten der Frankfurter Metallbank lagernde ungeklärte Vermögen von elf Millionen Euro vor dem staatlichen Zugriff im Zusammenhang mit der "Flick-Spenden-Affäre" sichern und der CDU Hessen schützen. Deshalb transferierten er und Weyrauch das Geld auf ein verschleiertes Treuhandkonto der Schweizerischen Bankgesellschaft. Dabei wirkte der damalige Schatzmeister der CDU Hessen, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, mit. Das Verfahren gegen ihn wurde inzwischen eingestellt. 1993 überführte Weyrauch die Schweizer Guthaben auf Konten der eigens in Liechtenstein gegründeten Stiftung "Zaunkönig", da ab 1994 das novellierte Parteiengesetz verschärfte Rechnungs-Kontrollen erwarten ließ. Die Affäre wurde im Januar 2000 aufgedeckt.

Weyrauch kommt laut Kempf nicht zur BGH-Verhandlung. Auch der 67-jährige Kanther, der sich in Wiesbaden noch wortreich verteidigte, wird diesmal wohl seine Anwälte alleine reden lassen. (Von Norbert Demuth, ddp)

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