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Politik: Schwarzgeld ist schlecht - aber nicht schlimm

Es wird in Hessen endgültig keine vorgezogenen Neuwahlen geben. Die hessischen Grünen sind mit ihrer Klage gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts, die Landtagswahl 1999 trotz Verwendung schwarzer CDU-Gelder im Wahlkampf nicht weiter zu untersuchen, vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gescheitert.

Es wird in Hessen endgültig keine vorgezogenen Neuwahlen geben. Die hessischen Grünen sind mit ihrer Klage gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts, die Landtagswahl 1999 trotz Verwendung schwarzer CDU-Gelder im Wahlkampf nicht weiter zu untersuchen, vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gescheitert. Zwar sei das Transparenzgebot des Grundgesetzes damals verletzt worden, stellten die hessischen Verfassungsrichter fest; bei der Abwägung zwischen demokratischer Legitimation einerseits und dem Bestandschutz für das Funktionieren von Parlament und Regierung andererseits habe sich das Wahlprüfungsgericht jedoch zu Recht dafür entschieden, die Abstimmung nicht zu beanstanden. Der Einsatz von Schwarzgeld habe zwar gegen den Gleichheitsgrundsatz im politischen Wettbewerb verstoßen. Dies sei jedoch noch nicht so schwerwiegend wie etwa die Beeinflussung des Wählerwillens durch Bestechung oder Zwang, so die Richter.

Damit möge die CDU-Finanzaffäre für die Opposition in Hessen als Thema ausgedient haben, wünschte sich Ministerpräsident Roland Kochs Sprecher, Dirk Metz. Von einer juristischen "Watschen" für die Kläger sprach FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. Der Grüne Rupert von Plottnitz hielt dagegen. Die hessischen Verfassungsrichter ließen mit dieser Entscheidung zu, dass Hintermänner eine Partei finanzierten und den Wahlerfolg als politische Dividende einstreichen könne. Der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt meinte mit Hinweis auf die Landtagswahl in einem Jahr, erst am Aschermittwoch 2003 sei alles vorbei - "für Roland Koch, denn jetzt muss der Wähler entscheiden und ihn abwählen".

Das Urteil beendet einen zweijährigen Rechtsstreit, in dessen Zentrum das bis dahin unbeachtete hessische Wahlprüfungsgericht geraten war, bestehend aus den beiden obersten Richtern des Landes und drei Landtagsabgeordneten. Als durch Manfred Kanthers Geständnis im Frühjahr 2000 ruchbar wurde, dass Roland Kochs erfolgreiche Wahlkampagne 1998/99 zu einem großen Teil aus schwarzen Kassen finanziert worden war, hatte das Gremium die bereits abgeschlossene Prüfung der Landtagswahl mit einem Paukenschlag wieder aufgenommen: Der Einsatz nicht deklarierter Gelder im Wahlkampf sei ein "Verstoß gegen die guten Sitten" gewesen, stellte im März 2000 Gerichtspräsident Bernhard Heitsch fest.

Die CDU-geführte Landesregierung klagte schließlich in Karlsruhe gegen die Bestimmungen zur hessischen Wahlprüfung und erreichte einen Teilerfolg. Das Bundesverfassungsgericht regelte den unklaren Instanzenweg und errichtete hohe Hürden für die Annullierung einer Wahl bei "Sittenverstößen": Erst wenn dies den Charakter einer Straftat habe, sei die Wahl anfechtbar.

Christoh Schmidt Lunau

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