zum Hauptinhalt

Politik: Schweigen vor Gericht

Im Stuttgarter RAF-Prozess verweigern die Ex-Terroristen weiter jede Aussage

Stuttgart - Das Schweigen früherer RAF-Terroristen im Prozess um das Buback-Attentat von 1977 geht weiter. In dem Verfahren gegen die Angeklagte Verena Becker verweigerten auch die früheren RAF-Führungsleute Sieglinde Hofmann und Rolf Clemens Wagner die Aussage zu dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter. Die 66-jährige Hofmann sagte am Freitag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: „Ich möchte generell keine Angaben machen und werde keine Fragen beantworten.“ Die mit violettem Jackett und violettem Schal bekleidete, zierliche Frau sagte auf die Frage nach ihrer Person nur: „Ich bin Rentnerin.“

Auch der mit einer schwarzen Lederjacke bekleidete 66-jährige Wagner gab an, er sei Rentner. Mit Vornamen heiße er Rolf. Auf die Frage des Richters, wie sein zweiter Vorname geschrieben werde, sagte Wagner, das sei unterschiedlich: „Im Pass steht es mit K, im Personalausweis mit C.“ Wie es letztlich richtig sei, wisse er selbst nicht. Das sei ihm auch gleichgültig.

Hofmann und Wagner waren unter anderem wegen Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1999 wurde Hofmann aus der Haft entlassen. Wagner wurde 2003 begnadigt. Bundesanwalt Walter Hemberger fragte Wagner: „Meinen Sie nicht, dass Sie im Hinblick auf die Begnadigung eine besondere moralische Pflicht hätten, etwas zu sagen?“ Der frühere Terrorist antwortete mit einem knappen „Nein“.

Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland hatte Hofmann eindringlich aufgefordert auszusagen: „Überlegen Sie es sich, ob Sie das Schweigen durchbrechen wollen und die Mitverantwortung tragen wollen für die Vergangenheit.“ Auch Wagner erinnerte er an den Appell seiner einstigen Kampfgenossin Silke Maier-Witt, zu reden, solange noch Zeit sei. Wieland fügte hinzu: „Nehmt nicht die Erinnerung mit ins Jenseits.“ Der Richter betonte seine Aufklärungspflicht im Mordfall Buback: „Wir wollen ein Urteil treffen, das den Fall wirklich abschließt.“ Es solle „befriedend“ wirken. Es gehe darum, einen Vorgang abschließen zu können, „der vielleicht noch nicht vollständig offen liegt“.

Buback und seine beiden Begleiter waren in Karlsruhe von einem Motorrad aus mit insgesamt mindestens 15 Schüssen getötet worden. Ungeklärt ist bis heute, welches RAF-Mitglied die tödlichen Schüsse abgab. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Die Bundesanwaltschaft geht – im Gegensatz zum Nebenkläger Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten – nicht davon aus, dass Becker geschossen hat. Die Angeklagte hat bislang zu den Tatvorwürfen geschwiegen. dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false