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Politik: Schwieriger Stoff

Von Jost Müller-Neuhof Heute ist das Kopftuch beige, braun und schwarz,und schon an der Art, wie sie es gebunden hat, merkt man, dass Fereshta Ludin es nicht aus modischen Gründen trägt. So sitzt sie am Donnerstag schweigend vor dem Gericht, das ein für ihre berufliche Zukunft entscheidendes Urteil fällt: Die aus Afghanistan stammende Deutsche muss auf ihr Tuch verzichten, wenn sie hier zu Lande Lehrerin an einer staatlichen Schule werden will.

Von Jost Müller-Neuhof

Heute ist das Kopftuch beige, braun und schwarz,und schon an der Art, wie sie es gebunden hat, merkt man, dass Fereshta Ludin es nicht aus modischen Gründen trägt. So sitzt sie am Donnerstag schweigend vor dem Gericht, das ein für ihre berufliche Zukunft entscheidendes Urteil fällt: Die aus Afghanistan stammende Deutsche muss auf ihr Tuch verzichten, wenn sie hier zu Lande Lehrerin an einer staatlichen Schule werden will. Auch Schüler hätten „auf Grund der Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion – auch in Gestalt eines Symbols – ausgesetzt zu werden, ohne sich dem entziehen zu können“, sagt der Vorsitzende Richter. Als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen sei Ludin ein Vorbild. Sie dürfe den in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigten Schülern keine bestimmte Glaubensüberzeugung ständig und unübersehbar vor Augen führen.

Das Urteil bestätigt die Ansicht von Baden-Württembergs Kultusministerin Anette Schavan. Ihr Schulamt hatte Ludin 1998 den Zugang verwehrt. Ludin war, wie es in den Vorschriften heißt, dafür nicht geeignet. Das bezog sich nicht auf Fachliches, sondern allein auf ihr Kopftuch. Als Symbol islamischen Glaubens sei es nicht vereinbar mit der staatlichen Neutralität in Glaubensdingen, die sie repräsentieren müsse.

Dagegen klagte Fereshta Ludin. Sie verlor vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, später auch vor dem Baden-Württemberger Verwaltungsgerichtshof. Das jüngste Urteil hat Folgen, für alle Lehrer. Daran ließ der Vorsitzende Richter keinen Zweifel. „Das Verbot religiöser Symbole muss für alle Symbole gelten, ausnahmslos“, sagt er. Fazit: Künftig könnten Schüler vermutlich auch verlangen, dass Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise ein Kreuz abnehmen, das sie sichtbar um den Hals tragen, und sei es nur als Schmuck. Allerdings meint der Richter in der Verhandlung auch, das staatliche Neutralitätsgebot sei „angesichts einer multireligiösen Gesellschaft von umso höherer Bedeutung“.

Die Maßstäbe, welche die Juristen für Fälle wie diesen in den Händen haben, sind alles andere als klar. Scheinbar unversöhnlich stehen sich die Grundrechte der Betroffenen gegenüber: Hier Fereshta Ludin, der das Grundgesetz ihre Glaubensfreiheit und den Zugang zu öffentlichen Ämtern garantiert. Auf der anderen Seite die so genannte negative Religionsfreiheit der Kinder, mit Glaubenssymbolen nicht gegen ihren Willen konfrontiert zu werden, sowie das elterliche Erziehungsrecht. Kompromisse sind ausgeschlossen. „Ein bisschen Kopftuch gibt es nicht“, sagte der Vertreter Baden-Württembergs.

Damit liegt der Fall anders als seinerzeit beim umstrittenen Kruzifix–Urteil. Damals kippte das Bundesverfassungsgericht die bayerische Volksschulordnung, derzufolge in Klassenzimmern ein Kreuz anzubringen war. Sie verletze das Neutralitätsgebot, entschied das Gericht. Juristisch war dies keine Überraschung. Der Staat selbst ist kein Grundrechtsträger, anders als seine Bürger. Verpflichtet er seine Schulen darauf, sich zumindest optisch im Klassenraum zu einer Religion zu bekennen, verletzt er automatisch das Recht seiner Schüler, diejenigen Glaubenssymbole, die sie betrachten wollen, selbst zu wählen. Fereshta Ludin jedoch ist nicht nur Staat – sie ist zugleich Bürgerin. Für den Vertreter Baden-Württembergs ist dennoch klar, wer da zurücktreten muss: „Der Amtswalter ist nicht für seine Interessen da, sondern für die des Staates“.

Fereshta Ludin bleibt nun nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Ihr Anwalt sieht in dem Kopftuch weniger ein Symbol als ein Kleidungsstück. „Die Schüler hatten deswegen nie Vorbehalte gegen Frau Ludin“, sagt er. „Nur die anderen Lehrer“.

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