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Seeräuber vor Somalia: SPD gegen Grundgesetzänderung für Piratenjagd

Die CDU möchte das Grundgesetz ändern, damit die Marine Jagd auf Seeräuber machen kann. Bisher - so ihr Argument - darf das nur die Bundespolizei. Die SPD hält diesen Vorschlag für "völligen Unsinn".

Die Forderung aus der CDU nach einer Grundgesetzänderung, um der Marine den Kampf gegen Piraten zu ermöglichen, stößt in der SPD auf Ablehnung. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, bezeichnete einen entsprechenden Vorstoß von Verteidigungs-Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU) als "völligen Unsinn".

Arnold sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Wir haben im Parlamentsbeteiligungsgesetz Regelungen, wie die Bundesregierung im Fall von Entführungen deutscher Staatsbürger handeln kann. Das hat sie in der Vergangenheit ja auch schon getan. Dort ist geregelt, dass auch die Bundeswehr eingesetzt werden kann - etwa das Kommando Spezialkräfte oder die Marine." Es sei also gar nicht nötig, das Grundgesetz zu ändern.

Kossendey hatte nach der Entführung deutscher Urlauber vor der somalischen Küste eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Der CDU- Politiker verwies am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin" darauf, dass die deutsche Fregatte "Emden", die vor der Küste von Somalia kreuzt, nach geltendem Recht nach einem Überfall ein Piratenschiff nicht verfolgen dürfe. Die Bekämpfung von Piraterie sei bislang der Bundespolizei vorbehalten. Erforderlich sei deshalb "eine saubere verfassungsrechtliche Grundlage", so dass die Marine bei Überfällen in internationalen Gewässern gegen Piraten vorgehen dürfe", so Kossendey.

Arnold sagte dazu: "Kossendey will etwas ganz anderes. Er will, dass die Marine aus eigener Ermächtigung gegen Piraten vorgeht." Dabei muss in einem solchen Fall immer ein Krisenstab eingeschaltet werden. "Hier wird versucht, den Fuß in die Diskussion über eine Grundgesetzänderung zu kriegen." Wenn die Bundesregierung zu dem Schluss komme, es müssten deutsche Geiseln befreit werden, dann suche sie die Zustimmung der Regierung des jeweiligen Landes. "Danach kann sie auch Militär entsenden." (ut/dpa)

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